Cum-ex-Prozess

Anklage fordert lange Freiheitsstrafe für Johannemann

Im Strafprozess um die Cum-ex-Geschäfte der Maple Bank hat die Anklage ihr Plädoyer gehalten. Der angeklagte frühere Freshfields-Partner Ulf Johannemann soll für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Anklage fordert lange Freiheitsstrafe für Johannemann

Anklage beantragt Haft für Johannemann

Staatsanwaltschaft sieht ehemaligen Freshfields-Partner als zentrale Figur der Cum-ex-Geschäfte von Maple

lee Frankfurt

Im Strafprozess um die Cum-ex-Geschäfte der inzwischen insolventen Maple Bank hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine lange Haftstrafe für deren Steuerberater beantragt. Das Plädoyer von Oberstaatsanwalt Hun Chai mündete am Montag in einen Antrag auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen schwerer Steuerhinterziehung (Az.: 5/24 KLs-7480 Js 208433/21).

Bewährungsstrafe für Banker gefordert

Im Falle des mitangeklagten Bankers Hagen W., der ursprünglich bereits im ersten der insgesamt drei abgetrennten Verfahren auf der Anklagebank hätte sitzen sollen, beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Darüber hinaus beantragte die Anklage die Einziehung von Vermögen in Höhe von 647.000 Euro. Den überwiegenden Teil seines auf 3,6 Mill. Euro bezifferten Anteils an den Taterträgen hat der Banker, der aus gesundheitlichen Gründen im ersten Prozess nicht verhandlungsfähig war, bereits zurückgezahlt.

Steuerschaden von 370 Mill. Euro

Die Maple Bank hatte den Fiskus mit sogenannten Cum-ex-Geschäften um den Dividendenstichtag in den Veranlagungsjahren 2006 bis 2015 um beinahe 370 Mill. Euro geprellt. Durch präzise geplante Aktiengeschäfte und Leerverkäufe hatte sie inhaltlich falsche Steuerbescheinigungen generiert und diese zwecks Erstattung beim Finanzamt eingereicht.

Lange Freiheitsstrafen für Geschäftsführung

Im November 2022 hatte die Kammer unter dem Vorsitz von Werner Gröschel den früheren Vorstandsvorsitzenden und weitere Mitglieder der Geschäftsführung zu langen Freiheitsstrafen und zur Rückzahlung der durch Steuerhinterziehung erbeuteten Millionen verurteilt. Allein der Kronzeuge war mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Reuiger Banker

Den großen Unterschied zwischen den im aktuellen Verfahren beantragten Strafen begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass Johannemann im Gegensatz zu Hagen W. keine Reue habe erkennen lassen. Während Letzterer schon früh seine Verantwortung eingeräumt und mit seinen Aussagen aktiv zur Aufklärung der Fälle beigetragen habe, hatte der frühere Freshfields-Partner im Rahmen der Ermittlungen sogar fälschlicherweise angeben, von seinen Mandanten hinters Licht geführt geworden zu sein.

Spätes Geständnis

Erst kurz vor Weihnachten war Johannemann dann doch noch von seiner Darstellung abgerückt. Angesichts der Beweislast und der Aussagen zahlreicher Zeugen und Mitangeklagter hatte er doch noch ein Geständnis abgelegt. Dieses wertete die Anklage jedoch offenbar als prozesstaktisches Manöver. Anzeichen von echter Reue habe der Anwalt nicht erkennen lassen, so die Anklage.

Weitere Anklage

In der übernächsten Woche folgen am 29. Januar die Plädoyers der Verteidigung. Das Urteil soll am Tag darauf gesprochen werden. Damit ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Cum-ex-Geschäfte der Maple Bank jedoch noch nicht abgeschlossen. Zum einen sind noch die Revisionen der verurteilten Banker anhängig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird sich dabei nicht mehr inhaltlich mit den Geschäften beschäftigen, sondern allein überprüfen, ob die Urteile in einer fehlerfreien Verhandlung zustande gekommen sind. Zum anderen ist noch eine Anklage gegen einen weiteren Freshfields-Anwalt anhängig, der als Berufsanfänger an dem Mandat beteiligt war. Das abgetrennte Verfahren ist noch nicht terminiert.

Der zweite Strafprozess um die Cum-ex-Geschäfte der Maple Bank neigt sich dem Ende zu. Für den angeklagten Freshfields-Partner Ulf Johannemann, der das Institut dabei beraten hatte, könnte es mit einem harten Urteil enden. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

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