Europäische Union

Atom-/Gas-Debatte auch beim Green Bond Standard

Die EU-Mitgliedstaaten wollen die umstrittenen Investitionen in Atomenergie und Erdgas beim neuen Green Bond Standard der EU nicht ausschließen. Im Europaparlament ist die Debatte darüber noch nicht beendet.

Atom-/Gas-Debatte auch beim Green Bond Standard

ahe Brüssel

Die Debatte um die Nachhaltigkeit von Atomenergie und Erdgas, die auch schon zu einem Streit rund um die Taxonomie ge­führt hat, spielt mittlerweile auch im EU-Gesetzgebungsprozess für den geplanten Green Bond Standard eine Rolle. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, dass es keinen Ausschluss von Atom und Gas aus dem Anwendungsbereich des neuen Standards geben soll, wie aus den vom Ministerrat veröffentlichten Unterlagen hervorgeht. Im EU-Parlament ist die Frage noch nicht entschieden. Eine Abstimmung über die gemeinsame Positionierung für die Schlussverhandlungen mit dem Rat, die ursprünglich noch Ende April stattfinden sollte, wurde nun auf Mai verschoben. Eine Einbeziehung von Erdgas in den Green Bond Standard hätte auch für die in Deutschland noch geplanten Investitionen in den Ausbau der Gasinfrastruktur eine Bedeutung.

Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich kurz vor Ostern darauf verständigt, dass der neue „Goldstandard“ für alle Emittenten grüner Anleihen ausschließlich auf freiwilliger Basis eingeführt werden soll – wie es auch schon die Gesetzesvorlage der EU-Kommission aus dem vergangenen Sommer vorsah.

Die Mitgliedstaaten bestätigten auch, dass die Taxonomie-Konformität die Basis für den Green Bond Standard sein wird – dass es aber auch bedingte Abweichungen geben kann. So können sich die förderfähigen Investitionen auf Wirtschaftstätigkeiten beziehen, die die Taxonomieanforderungen nicht sofort, sondern innerhalb von fünf Jahren nach Ausgabe der Anleihe erfüllen müssen. In Ausnahmefällen ist sogar eine Zehnjahresfrist möglich.

Die Ratseinigung sieht zudem Erleichterungen für Förderbanken bei der Bewertung der Verwendung der Erlöse von Green-Bond-Emissionen vor sowie ein vollumfängliches Grandfathering, wie aus dem veröffentlichten Kompromiss hervorgeht. Die EU-Kommission hatte bei Änderungen der Taxonomie-Kriterien einen Bestandsschutz von fünf Jahren vorgeschlagen. Dies war von der Deutschen Kreditwirtschaft kritisiert worden.

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