Provisionsberatung

BaFin moniert Vertriebskosten von Lebens­versicherungen

Hohe Abschlussvergütungen zu Vertragsbeginn und doppelte Vertriebsprovisionen bei fondsgebundenen Verträgen sind der deutschen Finanzaufsicht BaFin ein Dorn im Auge. Erneut kritisiert sie die Praxis deutlich.

BaFin moniert Vertriebskosten von Lebens­versicherungen

jsc Frankfurt

Die Finanzaufsicht BaFin kritisiert die Praxis von Vertriebsprovisionen in der Lebensversicherung: So stört sich die Behörde einerseits an hohen Abschlussvergütungen zu Vertragsbeginn und andererseits an den teils doppelten Provisionen bei fondsgebundenen Verträgen, wie Fachreferent Kaj Hanefeld am Donnerstag in einem Bericht festhielt. Diese Praxis stehe mitunter dem Anlageerfolg im Weg. „Produkte müssen den Kunden nutzen. Vertrieb sollte frei von Interessenkonflikten erfolgen. Klingt eigentlich selbstverständlich – erscheint im Fall kapi­talbildender Lebensversicherungen aber manchmal zweifelhaft.“

Konkret fordert die Aufsicht die Versicherer auf, für die Kunden eine Rendite nach Kosten anzustreben, die „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ oberhalb einer begründeten Inflationserwartung liegt. Dabei sollen Versicherer laut BaFin berücksichtigen, wie viele Kunden voraussichtlich vorzeitig kündigen werden – denn je mehr Menschen sich aus den Verträgen lösen, desto schwieriger wird es demnach für Versicherer, für möglichst viele Kunden eine angemessene Rendite zu erzielen. Die Aufsicht fordert grundsätzlich eine Darstellung einer realen Rendite ein. Für die Prognose sollen Versicherer die Effektivkosten ansetzen, die auch die Minderung der Rendite durch die Produktkosten anzeigen.

Mit Blick auf fondsgebundene Verträge moniert die Aufsicht, dass teilweise nicht nur die Versicherer, sondern zusätzlich auch die Fondsanbieter Provisionen an den Vertrieb zahlten. Für rund 30% des Neugeschäfts des Jahres 2021 wussten die Versicherer von einer zusätzlichen Provision durch den Fondsanbieter oder konnten diese Praxis zumindest nicht ausschließen, wie die BaFin festhält. Bis zu 1% des Fondsvermögens werde auf diese Weise jährlich ausgekehrt. „Das sind zusätzliche Kosten, bei denen ein korrespondierender Kundennutzen fraglich ist.“ Bereits im vergangenen März stellte die BaFin höhere Kosten bei fonds­gebundenen Verträgen fest. Während die Preisaufschläge im Vergleich zu klassischen Verträgen bei den meisten Verträgen noch moderat ausfielen, langte eine Minderheit der Anbieter besonders stark mit jährlichen Kosten von teils mehr als 4% zu, wie die Aufsicht damals festhielt.

Um die Branche zu disziplinieren, veröffentlichte die BaFin bereits Ende Oktober den Entwurf für ein Merkblatt zu Wohlverhaltensaspekten. Bis zum 15. Januar nimmt sie dafür noch Stellungnahmen an.