Private Altersvorsorge

Banken­verband stellt Wertpapier­spar­modell vor

In die Debatte über die Reform der privaten Altersvorsorge stößt der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mit einem Vorschlag zum geförderten Wertpapiersparen.

Banken­verband stellt Wertpapier­spar­modell vor

Von Angela Wefers, Berlin

Der Bankenverband dringt auf eine reformierte ergänzende Altersvorsorge „Mit Vorsorgevermögen kann es gelingen, das Armutsrisiko im Alter spürbar zu verringern“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Verbands, Henriette Peucker, der Börsen-Zeitung. „Diesen Ansatz gilt es weiterzuentwickeln.“ Wichtig ist Peucker, dass das Kapital aus gefördertem Wertpapiersparen nicht zweckentfremdet werden kann, aber Flexibilität erhalten bleibt. „Ob Zusatzrente oder Auszahlung in einer Summe, darüber kann erst zum Übergang in den Ruhestand sinnvoll entschieden werden.“

Die Interessenvertretung der privaten Banken schaltet sich damit in die Debatte über eine Reform der privaten Altersvorsorge ein. Ende November hatte das Bundeskabinett be­schlossen, eine Fokusgruppe dazu einzusetzen. Zusammen mit Anbieterverbänden, Sozialpartnern, Verbraucherschützern und der Wissenschaft wollen die drei Bundesministerien Finanzen, Soziales und Wirtschaft bis Sommer Ergebnisse vor­legen. Ventiliert wird die Möglichkeit eines öffentlich verantworteten Fonds, der Bürgern ein kostengünstiges und effektives Vorsorgeprodukt anbieten kann. Zudem soll die Gruppe auch prüfen, ob private Produkte, die eine höhere Rendite als Riester-Verträge bieten, gesetzlich anerkannt werden.

Der Bankenverband will mit diesem Vorschlag breiten Bevölkerungsschichten Zugang zu den Renditechancen am Kapitalmarkt ermöglichen. Das Risiko schwankender Kurse sei handhabbar, wenn das Vermögen langfristig aufgebaut werde, heißt es in einem Positionspapier des Bankenverbands zur Reform der Alterssicherung. Das Papier liegt der Börsen-Zeitung vor. Das Modell des Verbandes für steuerlich geförderten Vorsorgevermögens sieht vor, dass das Kapital erst zum Ende der Laufzeit, idealerweise beim Übergang in den Ruhestand, zur Verfügung steht. Im Papier heißt es, der Gesetzgeber müsse klären, ob in Ausnahmefällen, etwa bei einer Privatinsolvenz zum Gläubigerschutz, dennoch eine vorzeitige Auszahlung möglich sein soll.

Ohne feste Leistungszusage

Geeignet seien für die Förderfähigkeit nur langfristige Sparverträge, heißt es. Der Bankenverband hält keine feste Leistungszusage bei Vertragsabschluss für nötig. Dies würde die Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt einschränken. Auch eine lebenslange Festlegung auf die anfänglich verabredete Auswahl der Kapitalanlage lehnt der Bankenverband ab. Der Vorteil des langfristigen Wertpapiersparens liege in der Flexibilität der Altersvorsorge. „Rentenprodukte müssen lebenstauglich sein“, sagte Peucker. „Ein Rentenprodukt, in das über Jahrzehnte gleichbleibende Beträge eingezahlt werden müssen, um staatliche Zulagen zu erhalten, berücksichtigt nicht die wechselnden Lebenssituationen vieler Bürgerinnen und Bürger während ihrer 40- bis 45-jährigen Erwerbszeit.“ So sollten auch die Beiträge sollen variieren können, etwa bei beruflichen Sonderzahlungen oder Erbschaften.Die Vermögensbildung sei eine anpassungsfähige Vorsorge. „Wertpapiersparpläne ermöglichen diese flexible Vorsorge und sollten deshalb auch steuerlich gefördert werden“, konstatierte Peucker.

Damit das Vermögen vor dem Ruhestand nicht zweckentfremdet wird, solle der Gesetzgeber die Förderung an Vermögen binden, die grundsätzlich verrentet werden. Eine Vermögensausschüttung soll aber dennoch möglich sein, etwa um eine Hypothek zu tilgen. Die Sparer müssen dem Modell zufolge dazu nachweisen, dass ihre Alterseinkünfte eine – vom Gesetzgeber definierte – Schwelle überschreiten. Damit soll Anspruch auf staatliche Hilfe ausgeschlossen werden. Für eine regelmäßige Auszahlung könnten die Anbieter keine Haftung übernehmen, hält der Bankenverband fest.

Vorgelagerte Besteuerung

Für die Förderung plädiert der Bankenverband für eine sogenannte vorgelagerte Besteuerung. Dabei werden die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Die Auszahlung erfolge dann brutto für netto. Eine nachgelagerte Besteuerung könnte die Attraktivität des Modells mindern, befürchtet der Verband. Dies betrifft die Variante der Auszahlung des Kapitals, da der Betrag nach Steuern unter dem vorher ausgewiesen nominalen Vermögen liegen würde.

Der Fondsverband BVI und das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hatten bereits eigene Vorschläge zur geförderten privaten Altersvorsorge gemacht. Das DAI setzt sich für ein staatlich konzipiertes, steuerbegünstigtes Anlagensparkonto ein. Es soll der Bevölkerung die langfristige und renditestarke Aktienanlage erleichtern, die steuerliche Diskriminierung der Anteilspapiere beseitigen sowie die Kapitalmarktfinanzierung und auch den Finanzplatz Deutschland stärken. Mit dem staatlich geförderten Fondsspardepot, das der BVI anregt, sollen Fondssparpläne ausschließlich für die Altersvorsorge abgeschlossen werden können und mindestens bis zum 60. Lebensjahres laufen. Eingezahlt wird – bis zu einem jährlichen Maximalbetrag – aus versteuertem Einkommen. Während der Laufzeit sollen Erträge im Depot steuerfrei bleiben. Am Laufzeitende sollen Gewinne begrenzt – innerhalb eines Freibetrags – steuerfrei bleiben. Eine lange Laufzeit würde mit einem steigenden Freibetrag von bis zu 50% belohnt.

Einen Staatsfonds zur privaten Vorsorge lehnt der BVI ebenso wie der Bankenverband ab. Die Expertise zur Kapitalanlage sei bereits bei ­professionellen Kapitalgesellschaften vorhanden. Für kostengünstige Angebote bedürfe es zudem keines staatlichen Einheitsfonds. Es würde reichen, wenn der Staatsfonds transparent arbeite und im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehe.

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