Bankenaufsicht

Basel geht mit Kryptovorgaben auf Branche zu

Nach Kritik aus der Branche schwächt der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht seine geplanten Vorgaben zur Kapitalunterlegung von Krypto-Assets ab, allerdings nur minimal.

Basel geht mit Kryptovorgaben auf Branche zu

bn Frankfurt

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht kommt Kritikern seiner als konservativ konzipierten Anforderungen an die Kapitalunterlegung von Krypto-Assets entgegen, wenngleich nur minimal in der Frage des Hedging-Charakters von Derivategeschäften. Dies zeigt die zweite öffentliche Konsultation von Standards zum Umgang von Banken mit Krypto-Assets, den die globale Aufseher-Runde am Donnerstag einem ersten, im Juni vorlegten Papier folgen ließ.

An der geplanten Aufteilung von Kryptowerten in grundsätzlich zwei Kategorien will der Aussschuss dabei nicht rütteln: Kategorie 1 umfasst tokenisierte Vermögenswerte traditioneller Art sowie Stablecoins, sofern diese bestimmte Kriterien erfüllen. Die Kapitalanforderungen sollen dabei generell am existierenden Baseler Regelwerk ausgerichtet sein; hinzu kommt ein Risikoaufschlag, welcher der neuartigen Distributed-Ledger-Technik Rechnung tragen soll. Opposition haben im Zuge der Konsultation die Pläne für Krypto-Assets der zweiten Kategorie hervorgerufen: tokenisierte Assets, Stablecoins sowie ungedeckte Vermögenswerte, welche sich nicht für eine Einteilung in die erste Gruppe qualifizieren, weil es sich etwa um Stablecoins mit „ineffizienten Sta­bilisierungsmechanismen“ handelt, sind demnach mit einem Risikogewicht von 1250% zu belegen. Dies bedeutet: Für jeden Euro oder Dollar, den Banken in Kryptowährung halten, müssen sie einen Euro bzw. Dollar an Kernkapital vorhalten. Einher geht dies zudem mit einer Limitierung des Exposures gegenüber Krypto-Assets der Kategorie 2 von insgesamt 1% des Kernkapitals.

Die erste Konsultationsrunde hatten viele Adressen als zu konservativ kritisiert. So hatten die International Swaps and Derivatives Association (ISDA), die Futures Industry Association (FIA), das Institute of International Finance, die Chamber of Digital Commerce sowie fünf weitere Organisationen dem Baseler Ausschuss geschrieben, die geplanten Anforderungen bauten „bedeutende Hürden“ für eine Beteiligung regulierter Banken in Kryptomärkten. Laut Baseler Ausschuss wurde in anderen Eingaben zur Konsultation zudem gerügt, auf diese Weise würde die mit Absicherungen einhergehende Risikoreduktion nicht angemessen berücksichtigt. Auch sei die Art der Berechnung des Exposures via Derivate „überaggressiv“.

Hinweis auf Risiken

Der Ausschuss verweist auf Risiken. Das Wachstum von Krypto-Assets und verwandter Dienste habe das Potenzial, Sorgen um die Finanzstabilität zu nähren und das Risiko von Banken zu erhöhen, schreibt die Runde, die sich durch das jüngste Desaster des vermeintlichen Stablecoins Tether bestätigt fühlen dürfte. Bestimmte Krypto-Assets hätten eine hohe Volatilität gezeigt und könnten bei zunehmendem Exposure etwa Liquiditätsrisiken, Kredit-, Markt- und operationelle Risiken sowie die Gefahr von Geldwäsche und Terrorfinanzierung mit sich bringen, ebenso Rechts- und Reputationsrisiken. Gleichwohl will der Ausschuss Banken nun erlauben, anhand eines Kriterienkatalogs zu überprüfen, in­wieweit Derivate sich als Absicherungsgeschäft qualifizieren. Für solche Geschäfte will man nun eine Unterkategorie „2a“ einführen, auf die Banken vereinfachte Standardansätze für Marktrisiken anwenden dürfen, wenn sie ihren Eigenkapitalbedarf ermitteln. Ähnlich wird die Kalkulation des Exposures gegenüber Gegenparteien vereinfacht.

Kommentare in dieser zweiten Konsultationsrunde nimmt der Baseler Ausschuss bis 30. September entgegen. Fertigstellen wollen die Aufseher ihren globalen Mindeststandard, über den Regulierer in den verschiedenen Rechtsräumen hinausgehen können, bis Jahresende.

Angesichts der rapiden Entwicklung und der volatilen Natur des Krypto-Assetmarktes werde der Baseler Ausschuss die Entwicklungen während der Konsultationsphase eng verfolgen, kündigt die Runde zudem an. Sollten Defizite der geplanten Vorgaben oder neue Risiken zutage treten, könnten die Vorgaben verschärft werden.

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