Basiszinssatz bleibt unverändert

Börsen-Zeitung, 2.7.2020 kb Frankfurt - Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen (§ 288 Absatz 1 Satz 2 BGB) dient, bleibt unverändert bei - 0,88 %. Dies teilt die...

Basiszinssatz bleibt unverändert

kb Frankfurt – Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen (§ 288 Absatz 1 Satz 2 BGB) dient, bleibt unverändert bei – 0,88 %. Dies teilt die Deutsche Bundesbank mit.Die Bundesbank berechnet den Basiszinssatz den gesetzlichen Vorgaben entsprechend halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres. Der Basiszinssatz verändert sich zu diesen Stichtagen um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist.Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30. Juni 2020 betrug 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar unverändert geblieben. Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2020 der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von – 0,88 %.