Regulierung

Bitcoin darf nicht in Londons digitalen Sandkasten

Ungedeckte Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sowie Derivate werden nicht in den Sandkasten des britischen Schatzamts eingeladen, in dem der Umgang mit digitalisierten Wertpapieren ausprobiert werden kann. Die regulatorische Landschaft sei noch in Bewegung, hieß es zur Begründung.

Bitcoin darf nicht in Londons digitalen Sandkasten

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hip London

Ein Konsultationspapier zum digitalen Sandkasten des britischen Schatzamts für digitalisierte Wertpapiere hat gleich zwei wesentliche Assetklassen von der Teilnahme ausgeschlossen: ungedeckte Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sowie Derivate. „Während dieser Typ von Assets eng mit dem Voranschreiten neuer Technologien wie DLT (Distributed Ledger Technology) verbunden ist, befindet sich die regulatorische Landschaft, sowohl in Großbritannien als auch global koordiniert, noch in der Entwicklung“, hieß es im Konsultationspapier mit Bezug auf ungedeckte Kryptowährungen. Bis es mehr Gewissheit gebe, werde man bereits bestehende regulatorische Initiativen nutzen, um Maßnahmen und Regeln für diese Assetklasse zu entwickeln. Derivate müssten draußen bleiben, weil es der Regierung darum gehe, Aktivitäten zu regulieren, die sich direkt auf digitalisierte Wertpapiere beziehen. Das Schatzamt greift immer wieder auf solche regulatorischen Sandkästen zurück, um neue Dinge auszuprobieren. Derzeit wird geprüft, ob im Rahmen bestehender Vorschriften wie Emir UK-Derivate auf Assets aus dem Sandkasten aufgelegt werden könnten.

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