Bausparkassen

Bundesgerichtshof kippt Bauspargebühr

Bausparkassen können von ihren Kunden in der Ansparphase keine Kontogebühren mehr verlangen. Der BGH hatte bereits vor einigen Jahren die Gebühren nach Auszahlung von Bauspardarlehen gekippt.

Bundesgerichtshof kippt Bauspargebühr

Reuters Karlsruhe

Bausparkassen können von ihren Kunden in der Ansparphase keine Kontogebühren mehr verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein sogenanntes Jahresentgelt in einem am Dienstag verkündeten Urteil für unwirksam er­klärt, weil die entsprechende Klausel die Kunden unangemessen benachteilige. „Denn mit dem Jahresentgelt werden Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abgewälzt, welche die Bausparkasse aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zu erbringen hat“, so die Begründung der Karlsruher Richter (AZ: XI ZR 551/21). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte ge­gen eine Gebühr von 12 Euro pro Jahr und Konto der Bausparkasse BHW geklagt.

Der BGH hatte bereits vor einigen Jahren die Gebühren nach Auszahlung von Bauspardarlehen gekippt. Auch diese Klausel war 2017 für unwirksam erklärt worden, weil die Verwaltung der Darlehenskonten im Interesse der Bank liege und die Abwälzung der Kosten den Kunden unangemessen benachteilige. Nun gilt das auch für Kontogebühren in der Ansparzeit. Das Urteil in dem Pilotverfahren gilt für alle Bausparkassen, die die Klausel bisher verwendet haben. Kunden können bezahlte Gelder rückwirkend für drei Jahre zurückfordern.

Für Michael Möller von der Bürgerbewegung Finanzwende, ist das BGH-Urteil eine gute Nachricht. „Wir erwarten von allen betroffenen Bausparkassen, dass sie auf ihre Kunden aktiv zugehen und zu Unrecht erhobene Gebühren zurückerstatten. Gerade mit Blick auf das nahende Jahresende sollten Bausparkassen nicht auf Verjährungen setzen, sondern angesichts von eigenen Fehlern kulant sein.“