Hamburg

Cum-ex: Kein Anfangsverdacht gegen Scholz

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht im Zusammenhang mit „Cum-ex“-Geschäften der Hamburger Warburg Bank keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage.

Cum-ex: Kein Anfangsverdacht gegen Scholz

dpa-afx Frankfurt

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht im Zusammenhang mit „Cum-ex“-Geschäften der Hamburger Warburg Bank keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Mit der am Montag bekannt gemachten Entscheidung aus dem Februar bestätigte sie einen gleichlautenden Bescheid der Staatsanwaltschaft von Dezember. Hintergrund ist eine Anzeige des renommierten Strafrechtlers Gerhard Strate, der Scholz vorwirft, im Finanzausschuss des Bundestages und im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft unterschiedliche Angaben hinsichtlich seines Erinnerungsvermögens gemacht zu haben.

Dabei geht es um Treffen von Scholz mit den Gesellschaftern der in den „Cum-ex“-Skandal verwickelten Warburg Bank als Hamburger Bürgermeister 2016 und 2017. Laut Strate geht aus inzwischen öffentlich gemachten Protokollen des Bundestags hervor, dass sich Scholz bei Befragungen im März und Juli 2020 im Finanzausschuss noch an Inhalte eines Treffens erinnern konnte. Im April 2021 hatte Scholz bei seiner ersten Vernehmung vor dem Hamburger PUA aber ausgesagt, sich nicht mehr an das Treffen erinnern zu können. Man sei zum Ergebnis gelangt, „dass sich auch aus den betreffenden Protokollen kein konkretes Erinnerungsvermögen des Betroffenen Scholz herleiten lasse“, so die Generalstaatsanwaltschaft.

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