Vermögenswirksame Leistungen

Einkommensgrenze für Sparzulage steigt

Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen werden erhöht. Die Anpassung erfolgte im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. 

Einkommensgrenze für Sparzulage steigt

Einkommensgrenze für Sparzulage steigt

tl Frankfurt

Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen werden erhöht. Der Bundestag stimmte am Freitag dem kurzfristig von den Ampel-Fraktionen eingebrachten und von der Unionsfraktion mitgetragenen Vorschlag zu, teilten die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen (LBS) und der Verband der Privaten Bausparkassen (VdPB) mit. 2024 sollen Alleinstehende mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen und Verheiratete mit bis zu 80.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen die Zulage erhalten können. Bisher liegen die Grenzen beim Bausparen bei 17.900 bzw. 35.800 Euro und bei Vermögensbeteiligungen bei 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro. Sie stammen aus dem Jahr 1999. 

Die Erhöhung der Einkommensgrenzen gilt für beide förderfähigen Sparformen, also sowohl das Bausparen als auch das Sparen mit Vermögensbeteiligungen, zum Beispiel Investmentfonds. Die Anpassung erfolgte im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Statt aktuell knapp 8 Millionen Arbeitnehmer sollen zukünftig fast 14 Millionen anspruchsberechtigt sein, heißt es bei den Bausparkassen mit Bezug auf eine Untersuchung von Empirica.

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