Finanzdienstleistungen

EU-Kommission stärkt Online-Schutz

Verbraucher sollen beim Kauf von Finanzdienstleistungen im Internet wie Versicherungen besser geschützt werden. Sie sollen einfacher von ihrem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen können.

EU-Kommission stärkt Online-Schutz

dpa-afx Brüssel

– Verbraucher sollen beim Kauf von Finanzdienstleistungen im Internet wie Versicherungen besser geschützt werden. Sie sollen einfacher von ihrem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen können – etwa über eine Schaltfläche auf der Webseite, wie aus einer am Mittwoch von der EU-Kommission präsentierten Gesetzesinitiative hervorgeht. Versteckte Kosten und die vertraglichen Konditionen müssen demnach vor dem Kauf deutlich gemacht werden und dürfen nicht auf einer Webseite versteckt werden.

Anbieter sollen außerdem verständliche Informationen über die oft komplizierten Finanzverträge zur Verfügung stellen. Verbraucher sollen Fragen jederzeit stellen können, etwa über einen automatisierten Chat (Chatbot). Ist dies nicht aufschlussreich, sollen Kunden im Zweifel auch mit einem Menschen sprechen können. Halten sich Unternehmen nicht an die Regeln, müssten sie eine Strafe von bis zu 4% ihres Jahresumsatzes zahlen. Am Mittwoch stellte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni zudem eine Richtlinie vor, die Unternehmen helfen soll, sich über Eigenkapitalbeiträge von Investoren statt durch Schulden zu finanzieren. Ein Anreiz dafür soll über eine Anpassung der Steuerregeln geschaffen werden, die oft die Schuldenaufnahme begünstigten. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber begrüßte den Vorschlag: „Steueranreize sollten nicht dazu führen, dass Unternehmen zu hohe Schulden aufnehmen.” Beide Gesetzesinitiativen müssen von den EU-Ländern und vom Parlament verhandelt werden.

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