EuGH-Urteile zu Auskunfteien

EU-Richter setzen Schufa-Score Grenzen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zu den Schufa-Scores und Restschuldbefreiungen geurteilt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Urteilen.

EU-Richter setzen Schufa-Score Grenzen

EuGH-Urteil zum Schufa-Score verunsichert Banken

Gericht setzt Grenzen für Verwendung einer automatisierten Bonitätsbewertung, doch die Folgen für die Praxis sind noch unklar

rec/jsc Brüssel/Frankfurt

Mit rechtlichen Grenzen für den Einsatz des Schufa-Scores hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Verbraucherschützer erfreut. Auch wenn die Schufa selbst demonstrativ gelassen bleibt: Das Urteil dürfte Folgen für Banken und Händler haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

  • Warum ist der EuGH mit dem Schufa-Score befasst?

Die Schufa stellt Banken und Händlern Informationen zur Kreditwürdigkeit von Privatleuten zur Verfügung. Wie genau dieser Score-Wert zustande kommt, legt die Schufa nicht offen. Eine Betroffene wollte mithilfe des Hessischen Datenschutzbeauftragten Näheres über die gespeicherten Daten und die Methodik von der Schufa erfahren, hatte damit aber keinen Erfolg. Daraufhin klagte sie vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Die Wiesbadener Richter wollen vom EuGH wissen, ob die Verwendung des Scores im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht.

  • Wo liegt das Problem?

Es geht um den Schutz personenbezogener Daten. Und darum, ob eine Kreditwürdigkeitsprüfung auf rein technischem Wege oder mit menschlichem Zutun zustande kommt. Vollständig automatisierte Entscheidungen dürfen die Betroffenen grundsätzlich nicht beeinträchtigen. Das verbietet die DSGVO. Ausnahme: Ein solches Verfahren ist für Abschluss und Erfüllung eines Vertrags erforderlich und die betroffene Person hat eingewilligt.

  • Wie urteilt der EuGH?

Die Luxemburger Richter haben entschieden: Bei den Schufa-Scores handelt es sich um Entscheidungen, die durch eine automatisierte Verarbeitung von Daten zustande kommen. Der Score darf deshalb nicht „maßgeblich“ dafür sein, ob eine Kunde einen Kredit erhält oder einen Kaufvertrag abschließen kann (Rechtssache C-634/21). Er ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Andernfalls handelt es sich um einen Verstoß gegen die DSGVO.

Der konkrete Fall geht nun zurück ans Verwaltungsgericht Wiesbaden, das auch das Bundesdatenschutzgesetz einbeziehen muss. Grundsätzlich klar ist nun: Vertragspartner der Schufa können sich nicht allein auf den Schufa-Score verlassen. Sie müssen zusätzliche Informationen einholen und diese in ihre Entscheidung einfließen lassen. So darf der Score alleine nicht zum Abbruch einer Kreditwürdigkeitsprüfung führen.

  • Wie reagiert die Schufa?

„Wir begrüßen das Urteil“, heißt es in einer ersten Stellungnahme des Unternehmens. „Es sorgt für Klarheit, wie Zahlungsprognosen (Scores) in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der DSGVO verwendet werden dürfen.“ Nach erster Einschätzung der Schufa stufe der Gerichtshof die Verwendung von Scores nur in bestimmten Fällen als „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ ein.

Die Schufa hat ihre Kunden befragt, wie sie den Score einsetzen. Ergebnis nach Darstellung der Auskunftei: „Das Gros der Kunden“ habe zurückgemeldet, dass der Score nicht „maßgeblich“ für ihre Geschäftsentscheidungen sei. Unter den Banken habe das der „ganz überwiegende Teil“ bestätigt. Deshalb werde die Mehrheit der Kunden Schufa-Scores weiterhin ohne Anpassung ihrer Prozesse nutzen können. Im Onlinehandel entscheide der Score hingegen in vielen Fällen „maßgeblich“, ob ein Geschäft zustande komme oder nicht.

  • Was müssen Banken und Händler nun beachten?

Sie müssen der Schufa schriftlich versichern, dass der Score nicht „maßgeblich“ für ihre Entscheidungen ist. Von den meisten Banken gebe es da klare Signale der Entwarnung. Die übrigen würden ihre Prozesse leicht umstellen können, heißt es bei der Schufa. Viele Onlinehändler dürften hingegen vor Problemen stehen: Für sie bedeutet das Urteil deutlich mehr Aufwand, wenn sie weiterhin einen Kauf auf Raten anbieten wollen.

  • Was sagen Experten und Politiker?

Christoph Ritzer, Datenschutzexperte der Kanzlei Norton Rose Fulbright, sieht „ein erhebliches Dilemma“ für die Kreditwirtschaft. „Denn eine Rückkehr zur Vorlage von Einkommensnachweisen, Energielieferverträgen und anderen Daten, wie sie in vielen Ländern üblich ist, dürfte Entscheidungen über Kredit- oder Mietverträge erheblich verzögern.“ Es sei daher davon auszugehen, dass die Anbieter entweder die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden selbst intensiver prüfen müssen oder die Kunden auffordern werden, sich bei der Schufa zu registrieren und dem Scoring zuzustimmen.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) verweist auf den Koalitionsvertrag: Darin sei vereinbart worden, dass die Transparenz beim Scoring verbessert werden müsse. „Wir werden nun zeitnah entsprechende Regelungen prüfen“, kündigte Lemke an.

  • Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?

„Das Urteil ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher – und ein schwerer Schlag für die Schufa“, sagt Michael Möller, Verbraucherschutzexperte des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende. Das Urteil zwinge die Schufa, verantwortungsvoller als bisher mit ihrer Quasi-Monopolstellung umzugehen. „Die Macht der Schufa bröckelt – das wird auch höchste Zeit.“

Für Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW stärkt das Urteil die Verbraucherrechte. Die Schufa lehne nähere Erläuterungen zur Berechnung des Scores unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis ab und verweise auf die Anbieter. „Diesem Pingpong bei dem Wunsch nach Auskunft setzt der EuGH nun ein Ende und sorgt für mehr Transparenz beim Bonitätsscoring.“

Datenschutzexperte Ritzer sieht hingegen einen typischen Pyrrhussieg für die Verbraucher: „Am Ende werden nur diejenigen von dem Urteil profitieren, die der Schufa erlauben, ihre Daten zu verarbeiten und weiterzugeben. Alles andere ist im Massengeschäft kaum vorstellbar.“

  • Steht das Geschäftsmodell der Schufa auf dem Spiel?

Nach Darstellung der Auskunftei: nein. Das Urteil sei keine „Lex Schufa“, es gelte für alle Auskunfteien in der EU. Die Art und Weise, wie die Schufa Scores berechnet, sei nicht Gegenstand des Verfahrens. Vielmehr gehe es darum, wie Vertragspartner den Score rechtlich sauber einsetzen. Zudem mache der Bonitätsscore nur 13% am Gesamtumsatzes aus. Die Bedeutung der Schufa ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Nicht alle Auskünfte betreffen den Score.

Und das EuGH-Urteil zur Restschuldbefreiung?

Wenn ein Mensch das Verfahren einer Privatinsolvenz mit einer Restschuldbefreiung abschließt, speichern Auskunfteien diese Information bisher bis zu drei Jahre lang. Künftig müssen Auskunfteien die Information bereits nach sechs Monaten löschen, also sobald die Angaben aus öffentlichen Registern verschwinden, wie nun der EuGH klarstellt. Die Schufa hat mit diesem Urteil gerechnet – und bereits im März die reguläre Speicherfrist auf sechs Monate verkürzt. Im April löschte sie daraufhin die Einträge über rund 250.000 Personen (Rechtssachen C-26/22 und C-64/22).

Das EuGH-Urteil zur Verwendung des Schufa-Scores und anderer automatisierter Bonitätsbewertungen rüttelt Auskunfteien, Kreditwirtschaft und Handel auf. Noch sind sich Branchenexperten, Juristen und Verbraucherschützer allerdings uneinig, was das Urteil konkret für die Praxis bedeutet. Die Schufa zeigt sich gelassen.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.