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Finanzaufsicht legt BankenPrinzipien für KI-Einsatz vor

Die Finanzaufsicht BaFin hat am Dienstag ein Papier vorgelegt, in dem sie ihre Grundsätze für den zunehmenden Einsatz von Big Data und künstlicher Intelligenz (BDAI) in Finanzinstituten darlegt. Es handele sich dabei um „vorläufige Überlegungen...

Finanzaufsicht legt BankenPrinzipien für KI-Einsatz vor

fir Frankfurt

Die Finanzaufsicht BaFin hat am Dienstag ein Papier vorgelegt, in dem sie ihre Grundsätze für den zunehmenden Einsatz von Big Data und künstlicher Intelligenz (BDAI) in Finanzinstituten darlegt. Es handele sich dabei um „vorläufige Überlegungen zu aufsichtlichen Mindestanforderungen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz“, stellt die Behörde klar. „Viele dieser Prinzipien sind hierbei nicht gänzlich neu, sondern entwickeln punktuell die prinzipienorientierte und technologieneutrale Regulierung weiter.“

Die aufsichtlichen „Prinzipien für den Einsatz von Algorithmen in Entscheidungsprozessen“ sollen den von der BaFin beaufsichtigten Instituten als Orientierungshilfe dienen, um der verantwortungsvollen Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) Vorschub zu leisten und damit in Verbindung stehende Risiken einzuhegen, heißt es. Zudem sollen sie als Diskussionsgrundlage mit Stakeholdern dienen. Die Schwierigkeiten beginnen bereits ganz profan in einer einheitlichen Begriffsbestimmung. So gibt es der BaFin zufolge bislang keine trennscharfe Definition von künstlicher Intelligenz. Diese liefert sie in dem Prinzipienpapier, indem sie sie als Verbindung von großen Datenmengen (Big Data) sowie maschinellem Lernen beschreibt, das Computer mithilfe von Algorithmen in die Lage versetzt, sich Daten und Erfahrungen für Lernprozesse zunutze zu machen. Als Algorithmen beschreibt sie Handlungsvorschriften, die üblicherweise in ein Computerprogramm integriert sind und Probleme lösen.

Die deutsche Finanzaufsicht hatte sich dem Thema bereits vor drei Jahren in einer 200 Seiten umfassenden Studie zugewandt. Der damalige BaFin-Präsident Felix Hufeld hatte vor den Gefahren einer BDAI-gestützten Ausdifferenzierung bis hin zur Diskriminierung gewarnt und für eine entsprechende Ausweitung der aufsichtlichen Tätigkeit plädiert (vgl. BZ vom 15.6.2018).