Nach Verordnung

Ipex wechselt in private Einlagen­sicherung

Nach der BayernLB-Tochter DKB verlässt auch die KfW-Tochter Ipex die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ). Dies bestätigte ein Sprecher der KfW Ipex-Bank. Hintergrund ist, dass dieser gesetzliche Topf...

Ipex wechselt in private Einlagen­sicherung

sto Frankfurt

Nach der BayernLB-Tochter DKB verlässt auch die KfW-Tochter Ipex die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ). Dies bestätigte ein Sprecher der KfW Ipex-Bank. Hintergrund ist, dass dieser gesetzliche Topf der Einlagensicherung der öffentlichen Banken per Verordnung des Bundesfinanzministeriums vom 14. Juni 2021 aufgelöst wird und per 1. Oktober 2021 auf die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), den Sicherungstopf der privaten Banken, übertragen wird. DKB (vgl. BZ vom 5. August) und Ipex wechseln nun dorthin.

Die EdÖ wird aufgelöst, weil die Förderbanken als Folge des Risikoreduzierungsgesetzes aus der EdÖ ausgeschieden waren. Denn durch dieses Gesetz, das das EU-Bankenpaket umsetzte, wurden die Förderbanken – als Gleichstellung mit der KfW – aus der EZB-Aufsicht „entlassen“ und in die nationale Aufsicht überführt (vgl. BZ vom 18.9.2020). Zurück blieben dadurch in der EdÖ nur noch die Ipex, die DKB, die beiden kleinen Realkreditinstitute Calenberger Kreditverein aus Hannover und Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade sowie das Internationale Bankhaus Bodensee.

Das Finanzministerium hatte zur Begründung der angeordneten Auflösung und Überführung in die private, gesetzliche Einlagensicherung angegeben, dass diese fünf verbleibenden Institute sich nicht gegenseitig stützen könnten.

Freiwillige Einrichtung bleibt

Während somit die EdÖ per Ende September Geschichte ist, erklärte ein Sprecher der öffentlichen Banken (VÖB) auf Anfrage, dass die freiwillige Sicherungseinrichtung, der Einlagensicherungsfonds (ES), erhalten bleibe. Als Mitglieder werden auf der Website des Fonds die fünf Mitglieder der EdÖ sowie die Landwirtschaftliche Rentenbank genannt. Der ES wurde 1994 gegründet und 2014 in einen eingetragenen Verein umgewandelt. Er schützt die Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen, die über den gesetzlich garantierten Entschädigungsanspruch in Höhe von 100000 Euro hinausgehen.

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