Kritik am Outsourcing-Entwurf

Nach Ansicht der Deutschen Kreditwirtschaft schießt EBA übers Ziel hinaus

Kritik am Outsourcing-Entwurf

sto Frankfurt – Die deutsche Finanzwirtschaft kritisiert den Entwurf der europäischen Bankenregulierungsbehörde EBA zu neuen Outsourcing-Leitlinien. Wie die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), in der alle deutschen Verbände von Banken und Sparkassen vereint sind, mitteilte, hält sie die im Leitlinienentwurf für die Institute vorgesehenen Pflichten für deutlich zu weitgehend. Bei den Anforderungen werde unter anderem nicht ausreichend zwischen Auslagerungen kritischer und nichtkritischer Funktionen unterschieden. Es bestehe die Gefahr, dass Banken die mit Outsourcing verbundenen Chancen wegen des hohen Aufwands für die Implementierung sowie laufende Steuerung nicht mehr nutzen könnten.Die EBA hatte am 22. Juni ein Konsultationspapier zu ihren Outsourcing-Leitlinien veröffentlicht. Es ist eine Überarbeitung der bislang bestehenden Vorgaben, die von 2006 stammen und damit deutlich veraltet sind. Diese waren noch vom EBA-Vorgänger CEBS erlassen worden. Diese Regeln waren in den einzelnen Ländern derart unterschiedlich umgesetzt worden, dass sich Banken über einen europäischen Flickenteppich beschwerten (vgl. BZ vom 3. August).Dennoch plädiert die DK nunmehr gegenüber der EBA dafür, auch in den neuen Leitlinien gewisse Spielräume für Proportionalität und Besonderheiten nationaler Bankensysteme zu belassen. Im Vergleich zu den CEBS-Vorgaben seien die EBA-Vorschläge um den Faktor 10 erhöht, moniert die DK. Die Anforderungen seien viel zu detailliert ausgefallen. Allein nur die Vorgaben im Hinblick auf das Risikomanagement als Teil des Outsourcings umfasse 26 Vorgaben, während die vergleichbaren deutschen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die schon als sehr rigide gelten, nur acht Bestimmungen enthielten. Zudem beinhalte der EBA-Vorschlag noch zahllose Vorgaben zur rechtlichen Analyse, zu Exitstrategien und zu Anzeigepflichten gegenüber der Aufsicht.All diese Vorgaben schießen nach Ansicht der DK übers Ziel hinaus. Vor allem sei es wichtig, zwischen Bankaktivitäten (kritische Funktionen) und nachgelagerten Diensten (nicht-kritische Funktionen) zu unterscheiden bei der Auslagerung. Hier müsse es Abstufungen bei den Outsourcing-Anforderungen geben, um den Banken mit Blick auf die Digitalisierung mehr Flexibilität zu ermöglichen.