Fondstandortgesetz

Mehr Luft für Mitarbeiterkapital

Mit dem Fondsstandortgesetz steigt der Freibetrag für Mitarbeiterkapital auf das Vierfache. Der Bundestag billigte auch weitere Anlagemöglichkeiten für Fonds.

Mehr Luft für Mitarbeiterkapital

wf Berlin

Der Bundestag hat am Donnerstagabend in Berlin das Fondsstandortgesetz verabschiedet. Mit dem Entwurf wird europäisches Recht umgesetzt und der Bundesregierung zufolge Deutschland als Fondsstandort gestärkt. Zudem verspricht sich das schwarz-rote Bündnis durch verbesserte Bedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor allem für Start-ups Unterstützung für junge Unternehmen. Sowohl die Fondsbranche als auch Vertreter von Start-ups hatten in der parlamentarischen Anhörung keine allzu große Hoffnung auf die Wirkung der Gesetzesänderung gesetzt. Der Finanzausschuss des Bundestags hatte den Entwurf am Vortag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und einigen Änderungen beschlossen.

Längere Steuerfrist

Bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen auf 1440 Euro im Jahr. Ursprünglich sollte der Steuerfreibetrag zum 1. Juli nur von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben werden. Mit einer Abmilderung der Besteuerung bei Beendigung des Dienstverhältnisses, der Erweiterung des Förderzeitraums auf ältere Unternehmen und der Verlängerung der Frist für die nachgeholte Besteuerung auf zwölf Jahre – ursprünglich sollten es zehn Jahre sein – erleichterte der Gesetzgeber die Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärker als zunächst vorgesehen. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer müssen überlassene Anteile nicht mehr sofort besteuern, sondern erst beim Verkauf, beim Arbeitgeberwechsel oder eben nach zwölf Jahren. Der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, bezeichnet die verbesserte Besteuerung von Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen als „kleinen Fortschritt“, den die Unionsfraktion erreicht habe. „Allerdings bleibt festzuhalten: Wir hätten uns hier mehr gewünscht“, erklärte Schipanski. Mit der SPD sei aber leider nicht mehr zu machen gewesen. „Nun gilt es, das in der nächsten Legislaturperiode so schnell wie möglich nachzuholen.“ Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) zeigte sich erfreut. Die Anhebung des Freibetrags sei überfällig gewesen und werde zu mehr Unternehmenskapital in Mitarbeiterhand beitragen, erwartet das DAI.

Neue Anlageoptionen

Änderungen am Entwurf beschlossen die Abgeordneten auch bei der Regulierung der Fondsbranche. Zugelassen wird künftig auch für Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen die Investition in Kryptowerte. Neu geschaffen wird eine eigenständigen Fondskategorie für Entwicklungsförderungsfonds.