Mifid-Änderungen im Eilverfahren

EU-Kommission reagiert mit Anpassungen erneut auf die Coronakrise - Erste positive Reaktionen

Mifid-Änderungen im Eilverfahren

Die Europäische Kommission will aufgrund der Coronakrise erneut die Finanzmarktregulierung im Eilverfahren ändern. Geplant sind Anpassungen in der Marktrichtlinie Mifid II – insbesondere bei den Informationsanforderungen, im Positionslimit-Regime auf den Derivatemärkten sowie im Umgang mit Research-Kosten.ahe Brüssel – Die EU-Kommission nimmt die seit langem geäußerte Kritik der Finanzbranche an der Mifid-Regulierung auf und will die Richtlinie nun an einigen Punkten ändern. Ziel der Brüsseler Behörde ist eine Entlastung von Investoren in der aktuellen Coronakrise. Daher sollen die Änderungen auch im Eilverfahren (Quick Fix) das europäische Gesetzgebungsverfahren passieren. Diese beziehen sich konkret auf Investitionen in Finanzinstrumente, wie aus einem Vorschlag der Kommission hervorgeht, der der Börsen-Zeitung vorliegt.Vor allem professionelle Anleger sollten von den Dokumentations- und Offenlegungsvorschriften ausgenommen werden. Außerdem sollten das Positionslimit und entsprechende Absicherungsgeschäfte auf Derivatemärkten neu kalibriert werden, um die auf Euro lautenden Märkte zu fördern, hieß es.Die EU-Kommission will ihren Gesetzesvorschlag in den kommenden Tagen veröffentlichen. Die Behörde hatte auch schon ein Eilverfahren für Änderungen der Kapitalrichtlinie CRR eingeleitet, damit Banken entlastet werden und diese dann mehr Geld zur Finanzierung der Realwirtschaft zur Verfügung haben. Dieses Gesetzgebungsverfahren war bereits im Juni abgeschlossen worden. Ausnahmen für ProfisDie jetzigen Mifid-Änderungen zielen vor allem auf professionelle Anleger. So sollen etwa keine standardisierten Kosten-Informationen mehr fällig werden – was allerdings nur bei Wertpapieraufträgen und nicht bei Beratungen oder im Bereich der Portfolioverwaltung gilt. Meldungen über Verlustschwellen sollen wegfallen, Ex-post-Meldepflichten verringert werden. Die Pflicht, sogenannte Best-Execution-Berichte anzufertigen, soll erst einmal ganz ausgesetzt werden. In ihrer aktuellen Form würden diese Berichte von Anlegern ohnehin nicht gelesen, räumte die Kommission in ihrem Gesetzesvorschlag ein. Und Investmentfirmen erhielten alle relevanten Informationen auf andere Weise. Auch dass beim Wechsel von Produkten Informationen über Kunden eingeholt werden müssen, um eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, hält die EU-Kommission für reformierbar. Für professionelle Kunden sei dies “übermäßig belastend”.Auf den Derivatemärkten hat sich nach Erkenntnissen der Brüsseler Behörde die derzeitige Form des Positionslimit-Regimes negativ auf die Liquidität auf neuen Rohstoffmärkten ausgewirkt. Bei jetzt anstehenden Änderungen sollen Agrarrohstoffderivate aber besonders behandelt werden. Die Regulierungsbehörde ESMA wird beauftragt, entsprechende Standards zu erarbeiten. Gestrichen werden soll das sogenannte Konzept des “gleichen Kontrakts”, Positionsmanagementkontrollen sollen gestärkt und eng definierte Ausnahmen bei der Absicherung eingeführt werden.Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI, die Gesetzesvorschläge griffen wesentliche Probleme aus dem Verbraucherschutz sowie der Marktin-frastruktur auf. Die Kommission schlage “praxisgerechte Lösungen” vor. Die Fondsbranche unterstütze auch den Vorschlag, dass die Research- und Transaktionskosten für Aktien von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) wie vor 2018 optional wieder gebündelt werden könnten. Allerdings sei die zur Abgrenzung geplante Marktkapitalisierung von 1 Mrd. Euro zu niedrig. Den Vorschlag, das separate Bezahlen von Research bei verzinslichen Produkten wie Anleihen ganz auszusetzen, bezeichnete der Sprecher ebenfalls als “hilfreich”. Damit würden Fondsgesellschaften nicht mehr doppelt belastet.Nicht nachvollziehen kann der BVI allerdings, warum die Erleichterungen bei den Kosteninformationen für professionelle Anleger im Falle der Beratung oder Portfolioverwaltung nicht gelten sollten. Positiv sieht der Verband hingegen, dass Meldungen über Verlustschwellen, die eigentlich für Privatanleger im Rahmen einer Vermögensverwaltung gedacht seien, für Profianleger wegfallen sollen.