Smartphone-Zahlung

Neuer Anlauf für Wettbewerbsgleichheit

Eine Verschärfung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes soll alle Tech-Konzerne zur Offenlegung ihrer Schnittstellen zwingen.

Neuer Anlauf für Wettbewerbsgleichheit

wf Berlin

Die Pläne der schwarz-roten Koalition, in einem neuen Anlauf die Nahfeldkommunikation-Schnittstelle NFC von Tech-Unternehmen im Zahlungsverkehr gesetzlich zu öffnen, stößt in der Kreditwirtschaft auf Zustimmung. „Der DSGV begrüßt einen diskriminierungsfreien Zu­gang zur digitalen Zahlungsinfrastruktur“, sagte ein Sprecher des Sparkassenverbands DSGV der Börsen-Zeitung. Dies werde künftig etwa beim Voice-Banking weiter an Bedeutung gewinnen. Der Genossenschaftsbankenverband BVR hatte schon jüngst in einer Anhörung im Bundestag darauf gedrungen.

Die schwarz-rote Koalition will im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz den „Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts“ (§58a ZAG) nachschärfen. Während die Kreditwirtschaft durch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ihre Schnittstellen längst offenlegen muss, fallen Tech-Unternehmen nicht darunter. Die Praxis der Tech-Konzerne ist unterschiedlich: Google legt seine NFC-Schnittstelle offen und ermöglicht damit auch Zahlungen über firmenfremde Apps, Apple bietet dies gegen Entgelt an.

Ende 2019 hatte der Bundestag – gegen den Protest von Apple im Kanzleramt – die Offenlegung im ZAG gesetzlich verfügt, bislang aber ohne durchschlagende Wirkung. Die Regelung lasse Interpretationsspielraum zu, erläuterte der Berichterstatter der Unionsfraktion, Sepp Müller (CDU), den nun geplanten Schritt. „Wir wollen gleiche Spielregeln und Planungssicherheit für alle“, sagte Müller der Börsen-Zeitung. Das ZAG soll mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz gegen Geldwäsche geändert werden.

Zugang zu der technischen Schnittstelle ist für elektronische Bezahlvorgänge mit einem Smartphone nötig. Faktische Konflikte mit Apple hat es nach Einführung der Öffnungsverpflichtung indessen nicht gegeben. Einige Kreditinstitute bieten in Kooperation mit dem Tech-Konzern „Apple Pay“ an. Sparkassenkunden könne die Bezahlfunktion mit einer Debitkarte hinterlegen und nutzen, Kunden anderer Institute mit ihrer Kreditkarte.