OLG Hamm gibt Bausparkassen Recht

Widerspruch zu jüngstem Urteil aus Stuttgart

OLG Hamm gibt Bausparkassen Recht

igo Stuttgart – Im Streit um die Kündigung von hochverzinsten Bausparverträgen zehn Jahre nach der Zuteilungsreife hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem schriftlichen Beschluss die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Bausparvertrags aus dem Jahre 1991 bestätigt. In der vergangenen Woche hatte das OLG Stuttgart als erste höhere Instanz einer Klägerin recht gegeben, die gegen die Kündigung ihres Vertrags vorgegangen war (vgl. BZ vom 31. März).Das Stuttgarter Gericht hatte sich mit dem Urteil gegen 24 anderslautende, allerdings nur schriftlich verfasste, OLG-Beschlüsse gestellt. Zudem hatte das Landgericht Stuttgart dieselbe Klage zuvor abgewiesen. Die nun erfolgte Entscheidung aus Hamm verdeutlicht, dass es in den noch anhängigen Verfahren weiter keine einheitliche Linie gibt.Die Bausparkassen haben im vergangenen Jahr rund 200 000 Sparern den Vertrag gekündigt und sich dabei auf eine Art Sonderkündigungsrecht berufen, nach dem Bausparverträge zehn Jahre nach der Zuteilungsreife gekündigt werden können. Die hochverzinsten Verträge, meist in der 80er- und 90er-Jahren geschlossen, werden für die Institute im Niedrigzinsumfeld zu einer Belastung, weil sie die garantierten Zinsen nicht mehr erwirtschaften können. Zahlreiche Sparer gehen vor Gericht gegen die Kündigungen vor. Weitere Verfahren stehen anVor Amts- und Landgerichten hatten in der Vergangenheit meist die beklagten Bausparkassen recht bekommen. Wie auch nun das OLG Hamm halten sie das Sonderkündigungsrecht in diesen Fällen für anwendbar. Dem widersprechen unter anderem Verbraucherschützer. In den kommenden Wochen werden weitere zweitinstanzliche Entscheidungen erwartet, etwa am 4. Mai in Stuttgart. Sollte das OLG dann erneut im Sinne der Sparer urteilen, könnten sich weitere Oberlandesgerichte dieser Haltung anschließen. Bislang hatten die jeweiligen Gerichte in Hamm, Köln, Celle, Koblenz und München auf mündliche Verfahren verzichtet, da sie die Klagen der Sparer als aussichtslos angesehen hatten.