SRB

Safe fordert Stärkung europäischer Abwicklung

Die Abwicklungsmechanismen bei Banken in der Eurozone sind nach Meinung von Experten zu anfällig für die Durchsetzung nationalstaatlicher Interessen zulasten überstaatlicher Lösungen.

Safe fordert Stärkung europäischer Abwicklung

fir Frankfurt

Im Fall der Abwicklung grenzüberschreitend tätiger europäischer Banken sollte der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) komplett Regie führen, fordern Wissenschaftler des Frankfurter Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung Safe. Nationale Interessenlagen würden hier oftmals überbetont, kritisieren Tobias Tröger, Direktor des Safe-Clusters Law Finance, und seine Kollegin Anastasia Kotovskaia in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. „Bei der Abwicklung europäischer Banken, die über Ländergrenzen hinweg tätig sind, stehen oft nationale Interessen einer Lösung entgegen, die aus europäischer Sicht sozial optimal wäre.“

Starke Rolle der Einzelstaaten

Der SRB sollte demnach mehr Kompetenzen erhalten, um nationalen Interessen etwas entgegenzusetzen. Der SRB ist innerhalb des einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) in der Regel für die Abwicklung oder Sanierung von Banken in der Eurozone zuständig, kann diese Aufgaben aber an nationale Behörden übertragen.

Nach Ansicht von Tröger und Kotovskaia sind einzelne Staaten etwa über die Entscheidungsprozesse im SRB im Stande, ihre Interessen durchzusetzen. So nähmen an SRB-Plenarsitzungen bei größeren Bankenabwicklungen neben fünf hauptamtlichen SRB-Mitgliedern auch Vertreter der 19 nationalen Abwicklungsbehörden teil. „Dies kann zu einem Übergewicht zugunsten koalierender Staaten im kollektiven Abstimmungsprozess führen“, mahnen die Safe-Wissenschaftler und schlussfolgern: „Wir plädieren daher für mehr Supranationalität mit Blick auf den gesamten Beschlussfassungsprozess des SRB, ähnlich wie bei der EU-Kommission in Wettbewerbsangelegenheiten.“

So könne die Diskrepanz zwischen einzel- und überstaatlichen Interessen besser überwunden werden, „denn eine europäische Abwicklungsbehörde müsste als autonom agierende Stelle bei ihrer Arbeit nicht mehr auf die nationalen Abwicklungsbehörden Rücksicht nehmen“.