Corona-Soforthilfe II

Verfahren gegen IBB eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Untreue bei der Auszahlung von Coronahilfen gegen die Investitionsbank Berlin eingestellt. Den Verantwortlichen sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen, teilte die Behörde mit.

Verfahren gegen IBB eingestellt

sp Berlin

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das vor zwei Jahren eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Vorstände der Investitionsbank Berlin (IBB) im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen eingestellt. Nach umfangreichen Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue sei den Verantwortlichen der Förderbank kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Ermittlungen bezogen sich auf die Auszahlung der Corona-Soforthilfe II im Frühjahr 2020 und richteten sich gegen den damaligen Vorstand sowie die frühere Compliance-Beauftragte der Bank. Auch die amtierende Vorständin Angeliki Krisilion war betroffen. „Die IBB begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin, mit der wir stets und vollständig kooperiert haben. Das Ergebnis der Ermittlungen bestätigt unsere von Beginn an vertretene Auffassung. Die StA hat festgestellt, dass der IBB und den für sie handelnden Personen insgesamt keinerlei Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen vorgeworfen werden kann“, sagte ein Sprecher der IBB, die insgesamt 6,75 Mrd. Euro Coronahilfen an rund 425000 Antragsteller ausgezahlt hat.

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