Cum-ex-Geschäfte

Verfahren gegen Manager der Maple Bank eröffnet

Die Mühlen der Justiz mahlen unerbittlich weiter: Am Landgericht Frankfurt hat der Prozess gegen die Manager der insolventen Maple Bank wegen Cum-ex-Geschäften aus den Jahren 2006 bis 2015 begonnen.

Verfahren gegen Manager der Maple Bank eröffnet

Von Anna Sleegers, Frankfurt

Wolfgang Schuck, früherer Chef der insolventen Maple Bank, will sich nicht aus der Verantwortung für die Cum-ex-Geschäfte des Instituts stehlen. Das geht aus der Erklärung des 67-Jährigen hervor, die seine Verteidigerin Barbara Livornius bei der Prozesseröffnung an der 24. Großen Wirtschaftskammer des Frankfurter Landgerichts in seinem Namen vortrug. Wenn am 15. Juni in Karlsruhe nicht noch ein „mittleres Wunder“ geschehe, sei gegen die zuvor verlesene Anklageschrift gegen fünf der ursprünglich acht beschuldigten Manager der Maple Bank wenig einzuwenden, so die Strafverteidigerin mit Blick auf die beim Bundesgerichtshof anhängige Revision (Az.: 1 StR 519/20) der Urteile des ersten Cum-ex-Strafprozesses in Bonn vor gut einem Jahr.

Schuck und seine Mitangeklagten müssen sich seit Montag vor dem Landgericht wegen Steuerhinterziehung verantworten (Az.: 5/24 KLs 17/19). Es ist eines von womöglich Hunderten Verfahren des Cum-ex-Komplexes, der deutsche Gerichte aller Voraussicht nach noch über Jahre beschäftigen wird.

Falsche Angaben

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass das Frankfurter Nischeninstitut mit kanadischen Wurzeln sich durch falsche Angaben in den Steuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2006 bis 2015 insgesamt 366,6 Mill. Euro Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschläge haben erstatten lassen, die sie nie gezahlt haben. Belegt haben sollen sie die Falschangaben mittels Steuerbescheinigungen, die sie mithilfe geplanter Leerverkäufe auf deutsche Dividendentitel produziert haben. Um den Zweck dieser Kreisgeschäfte zu verschleiern, hätten die Beteiligten sie fälschlicherweise als Arbitragegeschäfte dargestellt. Schuck und die Mitangeklagten Andreas H. und Frank L. haben dabei nach Überzeugung der Staatsanwälte aus purem Eigennutz gehandelt.

Fehlende Steuerexpertise

Den Eindruck, dass Schuck nichts von den Geschäften gewusst oder diese nicht verstanden hätte, will seine Verteidigerin gar nicht erst aufkommen lassen. Sie bezeichnete es vielmehr als „bedeutend“, dass der Leiter der in London ansässigen Handelsabteilung bereits 2006 in einer Mail Zweifel an der Legalität der Geschäfte geäußert habe. Zugleich verwies sie jedoch auf das Gutachten der renommierten Steuerkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, auf das sich der damalige Chef der Maple Bank angesichts fehlender eigener Steuerexpertise verlassen habe. Deren früherer Freshfields-Partner Ulf Johannemann ist einer der ursprünglich mit Angeklagten, deren Verteidiger zum Unbill der Staatsanwaltschaft eine Abtrennung ihrer Verfahren bewirkt haben.

Auch der Angeklagte H., der nach Angaben seiner Verteidigung bereits seit 2017 sehr aktiv an der Aufklärung durch die Staatsanwaltschaft mitgewirkt hat, lässt in seiner Erklärung Unzufriedenheit darüber erkennen, dass sich Johannemann sowie weitere frühere Manager der Maple Bank nicht in dem Verfahren verantworten müssen. Zudem könne der 62-jährige frühere Wertpapierhändler nach Ansicht seines Strafverteidigers Entgegenkommen der Ermittlungsbehörden erwarten, auch wenn der sogenannte Kronzeugenparagraf 46b bei einem Steuerstrafverfahren nicht greife: „Kooperation ist keine Einbahnstraße.“

Das Verfahren wird am 31. Mai fortgesetzt.