Cum-ex-Prozess

Vorletzter Verhandlungstag dauert nur fünf Minuten

Am vorletzten Verhandlungstag des Cum-ex-Prozesses vor dem Landgericht Frankfurt haben die Angeklagten in ihren kurzen Schlussworten ihre Geständnisse wiederholt. Das Urteil wird am 30. Januar verkündet.

Vorletzter Verhandlungstag dauert nur fünf Minuten

Beteiligung an Cum-ex "war falsch"

Angeklagte gestehen Schuld erneut ein – Vorletzter Verhandlungstag dauert fünf Minuten

tl Frankfurt

Die beiden Angeklagten im Cum-ex-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt, der Steueranwalt Ulf Johannemann, und der Ex-Geschäftsführer der Maple Bank H. W. haben am Montag, den 29. Januar in ihren kurzen Schlussworten ihre Geständnisse wiederholt.

Der frühere weltweite Steuerchef der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer bedankte sich für das nach seiner Wahrnehmung faire Verfahren. Die Verhandlung habe bei ihm "viel bewirkt", auch wenn das nicht bei allen so angekommen sei. "Ich habe verstanden, was ich falsch gemacht habe." Er drücke deshalb erneut "ohne Wenn und Aber" sein Bedauern aus. "Für Nachteile und Schäden", wo immer sie entstanden seien, entschuldige er sich.

Ex-Maple-Banker zeigt sich erneut geständig

Ex-Maple-Banker W. sagte gleich zu Beginn seines Schlussworts: "Meine Beteiligung an den Aktivitäten rund um den Cum-ex-Handel war falsch." Schon die Einschaltung des gesunden Menschenverstands hätte ihm klarmachen müssen, dass eine doppelte Erstattung von einmal gezahlter Kapitalertragsteuer "nicht rechtens" sein könne.

W. verwies dann auf sein Geständnis vom 11. September 2023, dem zweiten Verhandlungstag, in dem er sich bereits bei "fast allen" Beteiligten entschuldigt habe. Dies tat er nun ausdrücklich bei seiner Familie und vor allem bei seiner Frau. Sie habe unter der langen Verfahrensdauer von fast achteinhalb Jahren sehr gelitten. Freunde und Familienangehörige hätten den Kontakt vermindert oder sogar ganz abgebrochen. "Dafür entschuldige ich mich in aller Form bei ihr."

Cum-ex-Urteil am 30. Januar

Damit war der vorletzte Verhandlungstag nach fünf Minuten schon wieder zu Ende. Die Urteilsverkündung hat die 24. große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt unter Vorsitz des erfahrenen Richters Werner Gröschel für Dienstag, den 30. Januar ab 11.30 Uhr angekündigt.

Die Staatsanwaltschaft hat für Johannemann fünf Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Der Ex-Banker soll zwei Jahre auf Bewährung erhalten und 63.000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Verteidiger wollen für beide Angeklagten Bewährungsstrafen erreichen.

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