Kontogebühren

Wenn das AGB-Urteil das Ergebnis verbessert

Die Kreditwirtschaft hat die Auswirkungen des aufsehenerregenden BHG-Urteils zur Zustimmungsfiktion bei AGB-Änderungen offenbar überschätzt – die Deutsche Bank löst bereits Vorsorge auf.

Wenn das AGB-Urteil das Ergebnis verbessert

Von Bernd Neubacher, Frankfurt

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zustimmungsfiktion bei AGB-Änderungen vom vergangenen April ist für die Kreditwirtschaft ein Schlag ins Kontor gewesen – doch seine Wucht hat die Branche wohl überschätzt. Dies legen die jüngsten Quartalszahlen der Deutschen Bank nahe. Wie in einer Präsentation zu lesen ist, hat der Richterspruch die Privatbank des Konzerns bisher zwar insgesamt 284 Mill. Euro Vorsteuerergebnis gekostet – auf bereinigter Basis hätte das Geschäftsfeld demnach im vergangenen Jahr vor Steuern 1,005 Mrd. verdient und nicht 721 Mill. Euro. Im vierten Quartal allerdings hat die Gesellschaft damit begonnen, zuvor gebuchte Belastungen aufzulösen. Die Einnahmen des Geschäftsfelds hat dies im Schlussviertel um 3 Mill. und sein Vorsteuerergebnis um 34 Mill. Euro verbessert. Die Bank behauptet in ihrer Pressemitteilung denn auch gar nicht, das Urteil habe das Ergebnis gedrückt. Vielmehr war es „beeinflusst“ von „Auswirkungen aus dem BGH-Ur­teil“, wie es heißt.

Diese Entwicklung ist Wasser auf die Mühlen von Beobachtern, die schon vor Monaten prophezeiten, dass auch im Fall dieses höchstrichterlichen Urteils nichts so heiß gegessen werde wie gekocht, da zahlreiche Kunden auch aus Bequemlichkeit davor zurückscheuen dürften, Kleinbeträge an rechtswidrig vereinnahmten Kontogebühren zurückzufordern. Da es sich bei den von der Bank gebuchten Belastungen weitestgehend um Vorsorge handeln dürfte, besteht mit Blick auf das Ergebnis der Sparte also noch Luft nach oben, falls sich die Auflösungen zu einem Trend auswachsen sollten. In der Privatbank würde man sich wohl darüber freuen. Im Schlussquartal hat sie vor Steuern 51 Mill. Euro verloren.