Immobilien

Dokumentation

BZ - Im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode finden sich folgende für die Immobilienwirtschaft wichtige Punkte (Nummerierung von der Redaktion): (1.) Sofortprogramm krisenentschärfende Maßnahmen ...

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BZ – Im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode finden sich folgende für die Immobilienwirtschaft wichtige Punkte (Nummerierung von der Redaktion): (1.) Sofortprogramm krisenentschärfende Maßnahmen Um schnell und effektiv Wachstumshemmnisse zu beseitigen, werden wir unverzüglich mit einem Sofortprogramm zum 1. Januar 2010 beginnen. Die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen werden entschärft. Zu diesem Zweck werden wir: . . . bei den Zinsabzugsbeschränkungen (“Zinsschranke”)- die höhere Freigrenze von 3 Mill. Euro dauerhaft einführen, um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten,- einen Vortrag des Ebitda rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren einführen, um den Zinsabzug für die Unternehmen auch bei Konjunkturschwankungen zu verstetigen,- die Escape-Klausel überarbeiten und für deutsche Konzerne anwendbar machen, . . . bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen – den Hinzurechnungssatz bei den Immobilienmieten von 65 % auf 50 % reduzieren, …bei der Grunderwerbsteuer – die Umstrukturierung von Unternehmen durch eine Konzernklausel erleichtern. (2.) Umsatzsteuer . . . Deshalb wollen wir ab dem 1.1.2010 für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe den Mehrwertsteuersatz auf 7 % ermäßigen. (3.) Gebäudesanierung und Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich Die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern werden gesenkt, die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (Energie-Contracting) im Mietwohnungsbereich erweitert. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und sollen nicht zur Mietminderung berechtigen. (4.) Denkmalschutz Das Programm “Städtebaulicher Denkmalschutz” ist für den Erhalt und die Erneuerung historischer Innenstädte unentbehrlich. Wir wollen zugunsten des Denkmalschutzes Planungssicherheit für Investoren gewährleisten und halten daher an der steuerlichen Förderung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen fest. (5.) Wohnungsbau Die Wohnungsmärkte sind regional differenziert ausgeprägt. Insbesondere in Ballungszentren ist zusätzlicher Wohnungsneubau erforderlich.Wir werden bis zur Mitte der Legislaturperiode entscheiden, ob nach dem Jahr 2013 der Bund den Ländern weiterhin zweckgebunden Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt. Auf europäischer Ebene lehnen wir eine Förderung des Wohnungsbaus mit Mitteln der EU ab. (6.) Mietrecht Wir wollen das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen und dabei seinen sozialen Charakter wahren. Wir wollen klima- und umweltfreundliche Sanierungen erleichtern und dabei die freie Entscheidung des Vermieters beibehalten. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht zur Mietminderung. Mietnomadentum sowie Luxussanierungen zum Zwecke der Entmietung werden wir wirksam begegnen. Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein. Mietrechtliche Ansprüche müssen auch wirksam vollstreckt werden können. Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den Wohnkosten müssen auch tatsächlich den Vermieter erreichen.