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ESMA passt Regeln für Fondsnamen an

Die neuen Regeln für Fonds mit ESG und Nachhaltigkeit im Namen brauchen mehr Zeit. Zudem ändert die ESMA einige Punkte nach der Konsultation der Branche.

ESMA passt Regeln für Fondsnamen an

ESMA passt Vorgaben für Fondsnamen an

EU-Aufsichtsbehörde ändert Leitlinienvorschlag – Neue Regeln für nachhaltige und ESG-Fonds kommen später

wbr Frankfurt

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat die angedachten Regeln für Fondsnamen mit Bezug zu Nachhaltigkeit und ESG überarbeitet. Nach einer Konsultation mit der Finanzbranche, die bis Ende Februar lief, hat die europäische Wertpapieraufsicht mehre Anpassungen vorgenommen und eine spätere Verabschiedung der Leitlinien in Aussicht gestellt.  

Einheitlich 80 Prozent

Nur wo wirklich ESG und Nachhaltigkeit drin ist, soll auch ESG und Nachhaltigkeit draufstehen. Mit dieser Auffassung veröffentlichte die Pariser Behörde vor einem Jahr einen Entwurf von Leitlinien, die die Namen von grünen Fonds künftig reglementieren sollen. Dabei geht es um zwei Varianten.

Wenn ein Fonds im Namen ESG-bezogene Begriffe wie Klimawandel oder Biodiversität enthält, sollen mindestens 80% seiner Investitionen in Anlagen mit ökologischen oder sozialen Merkmalen oder mit nachhaltigen Anlagezielen fließen, wie in der Offenlegungsverordnung (SFDR) dargelegt.

Von 50 auf 80 Prozent

Wenn ein Fonds statt ESG das Wort „nachhaltig“ im Namen trägt, sollten im ersten Entwurf mindestens 50% der Anlagen entsprechend grün investiert werden. Dieser Punkt wurde nun von der ESMA angepasst. Nach der neuen Fassung gilt auch hier eine Schwelle von 80%, es sei denn, der Fonds wendet Regeln der Paris-Aligned Benchmark (PAB) an und investiert in nachhaltige Anlagen im Sinne von Artikel 2(17) der Offenlegungsverordnung.

In der Mitteilung schreibt die Behörde außerdem, dass die im Konsultationspapier enthaltenen Regeln in Anlehnung an die PAB unnötigerweise einige Fonds benachteiligen könnten. Daher werden die Bedingungen angepasst. Außerdem werde eine neue Kategorie für Fondsnamen mit Verknüpfung zum Begriff Transition eingeführt. Diese Änderung zielt darauf ab, Fonds mit diesen Begriffen im Namen nicht zu bestrafen, die Strategien verfolgen, die den Übergang zu einer grüneren Wirtschaft fördern.

Komponenten werden getrennt

Eine weitere Änderung betrifft die Trennung der Komponenten von ESG, also Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung bzw. Governance (G). Fonds mit sozialen oder Governance-Begriffen im Namen sollen in ihrem Anlageuniversum nicht zu stark eingeschränkt werden.

Der weitere Fahrplan der ESMA sieht vor, die künftigen Leitlinien erst zu verabschieden, wenn das Ergebnis der Überprüfung der Fondsrichtlinie AIFMD und der OGAW abgewartet worden ist. Das bedeutet eine Verschiebung im Vergleich zum bisherigen Plan. Die Leitlinien zu den Fondsnamen würden dann drei Monate nach dem Datum ihrer Veröffentlichung Anwendung finden.

BAI begrüßt Anpassungen

Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) begrüßt die Verschiebung und die inhaltliche Änderung. Mit Blick auf den Anwendungsbereich sieht der Verband aber weiterhin Diskussionsbedarf. Denn mögliche zukünftige Kategorisierungen im ESG-Bereich sollten nicht durch ESMA-Guidelines präjudiziert werden. "Die nun neu angedachte Berücksichtigung von Transition-Fonds, die die nachhaltige Transformation finanzieren, begrüßen wir ausdrücklich." Es müsse aber Ausnahmen für Fonds für professionelle Anleger geben, für die die ESMA-Guidelines wenig relevant seien, so der BAI.

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