Leitlinien der European Banking Authority (EBA)

EU-Regelsetzer schlägt neues ESG-Pflichtenheft für Banken vor

Nachhaltigkeitskriterien im Risikomanagement von Banken nehmen nach und nach Gestalt an. Der EU-Regelsetzer EBA legt umfassende Prinzipien dazu vor, wie Geldhäuser ESG-Risiken berücksichtigen müssen.

EU-Regelsetzer schlägt neues ESG-Pflichtenheft für Banken vor

EU-Regelsetzer entwirft ESG-Pflichtenheft

European Banking Authority will Nachhaltigkeitskriterien auf allen Ebenen des Risikomanagements in Banken verankern

jsc Frankfurt

Nachhaltigkeitskriterien im Risikomanagement von Banken nehmen nach und nach Gestalt an. Der EU-Regelsetzer EBA legt umfassende Prinzipien dazu vor, wie Geldhäuser ESG-Risiken berücksichtigen müssen. Aufseher wie BaFin und EZB erhalten damit eine weitere Grundlage. Für kleine Institute schafft die EBA einige Ausnahmen.

Auf Europas Banken kommen zunehmend konkrete Regeln für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu: Künftig müssen Geldhäuser ESG-Kriterien umfassend im Risikomanagement integrieren, also zum Beispiel den Einfluss auf herkömmliche Finanzkriterien ermitteln, kurze und lange Zeiträume berücksichtigen, von Kunden Daten und Übergangspläne einfordern, die verschiedenen Verteidigungslinien in der Informationssicherheit einbinden und neben Umwelt- auch Sozial- und Governance-Daten berücksichtigen, wie aus einem Vorschlag für neue Leitlinien der European Banking Authority (EBA) hervorgeht.

ESG-Risiken stellten eine Herausforderung für die Sicherheit und Stabilität von Banken dar, schreibt die Pariser Behörde. Das Ziel bestehe nicht darin, Banken zum Ausstieg aus klimaschädlichen Sektoren zu drängen. Die Branche müsse aber Risiken und Chancen rund um Nachhaltigkeit reflektieren und bei der internen Überwachung und der Kapitalunterlegung berücksichtigen. Bisher gebe es Defizite.

Zwar sind die Regeln nicht unmittelbar rechtlich verbindlich, zeigen jedoch die Erwartung der Finanzaufsicht an. EZB und BaFin machen sich die Leitlinien der EU-Regulierer regelmäßig zu eigen. Die EBA stellt den Vorschlag bis zum 18. April zur Konsultation, sie nimmt also Kommentare und Stellungnahmen an. Am 28. Februar ist auf digitalem Kanal eine öffentliche Anhörung vorgesehen.

Von "E" über "S" bis hin zu "G"

Banken sollen sich nicht nur auf Angaben von Unternehmen stützen, die sich aus der EU-Richtlinie CSRD ergeben, sondern auch selbst nachfragen: Der EBA-Vorschlag nennt zum Beispiel ortsgebundene Risiken wie Flutgefahr, direkte und mittelbare Treibhausgasemissionen, im Jargon Scope 1 bis Scope 3 genannt, Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen oder auch Rechtsrisiken. Darüber hinaus zählt etwa, inwiefern Unternehmen grundlegende Arbeitsrechtestandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhalten oder Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank berücksichtigen. Der Blick auf das Kreditexposure und auf Portfolios zählt ebenso zur Analyse wie Szenariorechnungen.

In der Vermessung von Klimarisiken gelten dabei nicht nur Gefahren, die sich aus der Erderwärmung selbst ergeben, sondern aus "Transitionsrisiken" aus dem Wandel von Wirtschaft und Technologie. Banken sollen dabei auch einen genauen Blick auf Firmenkunden im Mittelstand sowie auf Immobilien werfen, sofern diese Geschäftszweige für sie Gewicht haben.

Spielraum für kleine Institute

Die meisten Genossenschaftsbanken, Sparkassen und andere kleine Häuser können auf eine weniger strenge Auslegung hoffen: Während Großbanken einmal jährlich den Umfang der ESG-Risiken erfassen sollen, müssen kleinere und nicht komplexe Geldhäuser (Small and Non-Complex Institutions, SNCI) nur alle zwei Jahre ran, wie die EBA vorschlägt. Wenn Banken in einem Portfolio Klimarisiken von relevanten Branchen wie Energie, Stahl, Zement, Automobil und Luftfahrt analysieren, dürfen die SNCI-Adressen auch mit Stichproben kalkulieren.

Auch für die Berechnung diverser Kennziffern will die EBA kleineren Adressen Spielraum gewähren. So sollen Banken zum Beispiel das betroffene "Exposure at Risk" schätzen, die Höhe der Erträge in Risikobranchen beziffern, Portfolios mit Benchmarks vergleichen oder die Energieeffizienz von Immobilien vermessen. SNCI-Adressen sollen den Einsatz dieser Methoden aber lediglich "erwägen". Zugleich warnen die Regelsetzer, dass auch kleine Geldhäuser nicht unbedingt immun gegen ESG-Risiken seien.


Der Vorschlag der EBA:

ESG-Kriterien sollen in allen Risikokategorien berücksichtigt werden, etwa rund um Kredit, Markt, Liquidität, Betrieb, Reputation und Geschäftsmodell.

Der Schwerpunkt liegt auf Umwelt- und Klimarisiken (Environment), aber auch soziale Kriterien (Social) und Risiken zur Unternehmensführung (Governance) sollen einfließen.

Jährliche Prüfung der ESG-Folgen für Risiko und Geschäftsmodell. Kleinere Geldhäuser stehen alle zwei Jahre in der Pflicht.

Institute sollen auch weitere ESG-Daten von Kunden einholen und in umsichtiger Weise weitere Schätzungen und externe Daten verwenden.

Zumindest von großen Kunden sollen Banken einen Übergangsplan zur Reduktion von Treibhausgasen verlangen (Transition Plan).

Kleinere Institute dürfen auch weniger komplexe Mechanismen einführen.

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