Sorgfaltspflichten

Aufschub beim Lieferkettengesetz

Eigentlich greifen seit Anfang des Jahres für große, international tätige Unternehmen in Deutschland Sorgfaltspflichten. Die zuständige Behörde hat die Berichtspflichten nun abgeschwächt.

Aufschub beim Lieferkettengesetz

rec/sar Brüssel/Frankfurt

Unternehmen in Deutschland bekommen teilweise mehr Zeit zur Umsetzung des neuen Lieferkettengesetzes. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Berichtspflichten aufgeschoben: Man werde „erst zum Stichtag 1. Juni 2024 das Vorliegen der Berichte beim BAFA sowie deren Veröffentlichungen nachprüfen“, bestätigte die Behörde auf Anfrage.

Seit 1. Januar greift für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern ein neues Gesetz, das ihnen Sorgfaltspflichten im Umgang mit ihren Zulieferern auferlegt. Dabei geht es um die Achtung von Menschenrechten und den Umweltschutz. An dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hatte es aus etlichen Wirtschaftsverbänden massive Kritik gegeben. Sie forderten, das Gesetz abzuschwächen oder auszusetzen.

Damit haben sie nun offenbar gewissen Erfolg. Eigentlich müssen Unternehmen spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Bericht zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes einreichen. Der Berichtszeitraum sollte ursprünglich mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 beginnen. Diese Vorgabe hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgeschwächt.

Auf Anfrage der Börsen-Zeitung teilte die Behörde mit: „Unternehmen, die vor dem 1. Juni 2024 berichten, kann das BAFA bei Bedarf Hinweise geben, wie den Anforderungen des LkSG in Folgeberichten Rechnung getragen werden sollte.“ Bis Mitte 2024 geschieht dies also freiwillig, erst danach wird der jährliche Bericht zur Pflicht. „Die Erfüllung der übrigen Sorgfaltspflichten und deren Kontrolle durch das BAFA werden hiervon nicht berührt“, ergänzt die Behörde. So müssen Unternehmen schon jetzt beispielsweise eine Beschwerdestelle einrichten, an die sich Beschäftigte von Zulieferern wenden können.

Im Markt kommt der Aufschub gut an. So begrüßt die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) – ein Verein mit nach eigenen Angaben mehr als 3800 Mitgliedsunternehmen vom Mittelständler bis zum Dax-Konzern – „das verlangsamte Vorgehen beim LkSG sowie das Entgegenkommen des BAFA, die Prüfung ‚bürokratiearm und mit Augenmaß‘ vorzunehmen“. Karin Gräslund, beim DSAG Fachvorständin Financials & Sustainability, weist allerdings zugleich darauf hin, dass die Aussage des BAFA den Unternehmen keine Rechtssicherheit biete.

Gräslund dringt deshalb auf „eine garantierte Sanktionsfreiheit bei Verstößen“. Laut Gesetz drohen in diesen Fällen Geldbußen in Höhe von bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes. Außerdem dringt sie darauf, dass auch kleinere Unternehmen mit 1000 bis 3000 Mitarbeitern, für die das Gesetz ab Anfang 2024 greifen soll, einen Aufschub erhalten.