TARIFEINHEIT

Falscher Ansatzpunkt

Tarifpluralität - der Begriff sollte unter Demokraten und Ökonomen eigentlich einen guten Klang haben. Denn dahinter stehen Wahlfreiheit und Konkurrenz, Grundelemente unserer Gesellschaftsordnung. Doch Tarifpluralität führt auch zu...

Falscher Ansatzpunkt

Tarifpluralität – der Begriff sollte unter Demokraten und Ökonomen eigentlich einen guten Klang haben. Denn dahinter stehen Wahlfreiheit und Konkurrenz, Grundelemente unserer Gesellschaftsordnung. Doch Tarifpluralität führt auch zu Entsolidarisierung im Gewerkschaftslager, zu Statuskämpfen mit überzogenen Forderungen und Streiks sowie zu einem Verwaltungswirrwarr für die Arbeitgeber. Das waren die Befürchtungen, als das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 die Tarifeinheit (ein Betrieb, ein Tarifvertrag) als Leitschnur gekippt hatte. Spartengewerkschaften wurden aktiver, nutzten wie die Pilotenvereinigung Cockpit oder die Lokführergewerkschaft GDL ihre Schlüsselstellungen, um ganze Infrastrukturen lahmzulegen. Es stellte sich der Eindruck ein, dass nicht nur der Betriebsfrieden, sondern auch Sozialpartnerschaft und Flächentarif sowie die Volkswirtschaft insgesamt aufs Spiel gesetzt werden.Mit dem Tarifeinheitsgesetz von 2015 soll der alte Zustand wiederaufleben. Bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb gilt künftig nur noch jener Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft. Naturgemäß greift eine solche Regelung in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit ein. Entsprechende Klagen hat das Bundesverfassungsgericht nun aber weitgehend zurückgewiesen; das Gesetz gilt weiter. Die Entwicklung läuft jetzt auf ein Zweiklassensystem von Gewerkschaften hinaus: jene, die Tarifverträge durchsetzen können, und jene minderen Rechts. Die Attraktivität von Spartengewerkschaften dürfte also sinken.Doch sind Zweifel angebracht, dass die Großgewerkschaften vom Wiederaufleben der Tarifeinheit tatsächlich profitieren. Denn die Spartengewerkschaften sind auch ein Reflex darauf, dass die großen Einheiten wenig Rücksicht auf Spezialinteressen genommen hatten. Sofern sich daran nichts ändert, werden sie neue Berufsgruppen kaum für sich gewinnen können.Ohnehin muss man sich fragen, ob in Zeiten der Digitalisierung, in der sich neue Funktionseliten herausbilden, es angebracht ist, die Arbeitnehmervertretung “Einheitsgewerkschaften” in die Hand zu legen, die den Fortschritt eher hemmen. Zielführender wäre gewesen, wenn Berlin sich an das Streikrecht herangewagt hätte. Eine Regulierung der Arbeitskämpfe, vor allem eine Beschränkung im Infrastrukturbereich, hätte unverhältnismäßige Streiks begrenzen können; und manche Berufsgruppe in Schlüsselstellung würde dann ganz von selbst in die Solidaritätsgemeinschaft der anderen Mitarbeiter zurückkehren.