Gewerkschaften scheitern mit Klage

Börsen-Zeitung, 3.7.2020 dpa-afx Karlsruhe - Drei Gewerkschaften sind mit neuen Verfassungsbeschwerden gegen die reformierten Regeln zu konkurrierenden Tarifverträgen gescheitert. Die Klagen wurden nicht zur Entscheidung angenommen, wie das...

Gewerkschaften scheitern mit Klage

dpa-afx Karlsruhe – Drei Gewerkschaften sind mit neuen Verfassungsbeschwerden gegen die reformierten Regeln zu konkurrierenden Tarifverträgen gescheitert. Die Klagen wurden nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestern mitteilte. Die Gewerkschaften hätten sich demnach zunächst an die Fachgerichte wenden müssen. Die Richter äußern aber auch inhaltliche Zweifel. (Az. 1 BvR 672/19 u. a.)Hintergrund ist ein Karlsruher Urteil von 2017 zur sogenannten Tarifeinheit. Um aufreibende Machtkämpfe zu verhindern, soll seit 2015 bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur noch der Abschluss der mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten. Die unterlegene Gewerkschaft kann sich durch Unterzeichnung anschließen. Die Verfassungsrichter hatten das Gesetz im Grundsatz bestätigt, mit Vorgaben für die Anwendung aber Leitplanken eingezogen. An einer Stelle musste bis spätestens Ende 2018 nachgebessert werden. Die jetzigen Klagen richteten sich gegen die überarbeitete Regelung. Dem Beamtenbund DBB, der Lokführergewerkschaft GDL und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund geht der Schutz gegenüber größeren Gewerkschaften nicht weit genug.