Bund-Länder-Treffen

Kontaktsperre für Ungeimpfte

Bund und Länder planen schärfere Maßnahmen in der vierten Welle der Corona-Pandemie. Kontaktbeschränkungen treffen vor allem Ungeimpfte. Wirtschaftshilfen für Unternehmen sollen fortgeschrieben werden.

Kontaktsperre für Ungeimpfte

wf Berlin

Bereits an diesem Donnerstag kommen Bund und Länder erneut zusammen, um schärfere Vorkehrungen gegen die anschwellende vierte Welle der Corona-Pandemie konkret zu beschließen. Darauf verständigten sich die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer in einer Schaltkonferenz. Bis dahin sollen verschiedene Vorschläge konkret ausgearbeitet werden, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin mit. Dazu gehörten die Einführung umfangreicher Kontaktbeschränkungen vor allem für Ungeimpfte – auch bei privaten Zusammenkünften –, die Ausweitung der 2G-Regeln auf den Einzelhandel und Einschränkungen bei Großveranstaltungen. Außerdem soll neben der Impfpflicht etwa für Beschäftigte im Pflegedienst auch eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet werden.

„Es herrscht Einigkeit darüber, dass die vierte Welle der Pandemie zu einer äußerst ernsten, regional teilweise dramatischen Lage in unserem Gesundheitssystem geführt hat, auf die Bund und Länder gemeinsam und entschlossen reagieren werden“, erklärten Bund und Länder gemeinsam. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) verwies auf eindringliche Warnungen der Mediziner, dass das Gesundheitssystem bald überlastet sein könnte. „Da ist nicht mehr viel Luft nach oben“, sagte Bouffier vor der Presse nach der Schaltkonferenz. Auf den Intensivstationen sind großenteils ungeimpfte Patienten.

Scholz habe sich bereiterklärt, das Infektionsschutzgesetz zu überarbeiten und zugesichert, dass alle Instrumente im Kampf gegen die Pandemie auch nach dem 15. Dezember zur Verfügung stehen, sagte Bouffier. Dann werden nach aktueller Rechtslage alle Regelungen auslaufen, die wegen einer Übergangsfrist bis dahin noch Bestand haben – nachdem das neue Ampelbündnis die „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht über den 25. November hinaus verlängert hatte. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) wies in Verbindung mit der geplanten Einschränkung bei Großveranstaltungen darauf hin, dass Scholz und der Bundeswirtschaftsminister die Fortschreibung von Wirtschaftshilfen versprochen hätten. Basis sei die Novemberhilfe mit Bezug auf die Umsätze 2019.

Bei den Impfungen soll das Tempo noch deutlich steigen. Bis Weihnachten sollen bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich gemacht werden. Auch Zahnärzte, Apotheken und Veterinäre könnten dafür einspannt werden. Koordinieren soll die Impfkampagne samt Impfstofflieferung und -verteilung ein neuer Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt unter Leitung des erfahrenen Generals der Bundeswehr, Carsten Breuer.

Freiheit zulässig beschränkt

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Vormittag Kontaktbeschränkungen, temporäre Schulschließungen und andere Instrumente der „Bundesnotbremse“ im Kampf gegen die Pandemie für verfassungsgemäß erklärt. Die Richter sahen darin eine vertretbare Einschränkung der Freiheitsrechte. Die Maßnahmen waren im Juni ausgelaufen.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.