Flutkatastrophe

Milliardenfonds für Fluthilfe nimmt Gestalt an

Bund und Länder wollen laut der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer noch im August die gesetzliche Grundlage für den geplanten Wiederaufbaufonds nach der Flutkatastrophe schaffen. Es zeichne sich ab, dass es wahrscheinlich noch in...

Milliardenfonds für Fluthilfe nimmt Gestalt an

Reuters/dpa-afx Berlin/Dernau

Bund und Länder wollen laut der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer noch im August die gesetzliche Grundlage für den geplanten Wiederaufbaufonds nach der Flutkatastrophe schaffen. Es zeichne sich ab, dass es wahrscheinlich noch in diesem Monat Sitzungen von Bundestag und Bundesrat geben werde, um ein Gesetz zu verabschieden, sagte die SPD-Politikerin. Der „Spiegel“ berichtete, im Bundesfinanzministerium werde von einem Volumen von „mindestens 10 Mrd. Euro“ ausgegangen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte angekündigt, es würden voraussichtlich weit mehr als 6 Mrd. Euro benötigt. Eine Bund-Länder-Runde soll am 10. August Details beschließen.

Dreyer sprach von intensiven Beratungen mit dem Bund. Aus der Landesregierung hieß es, es gebe noch keine abschließende Schadensbilanz. Laut „Spiegel“ sollen nach vorläufigen Meldungen der Landesregierung an das Bundesfinanzministerium allein die Schäden in Rheinland-Pfalz die bundesweiten Schäden des Hochwassers 2013 übertreffen. Seinerzeit war der Fluthilfefonds mit 8 Mrd. Euro ausgestattet worden, von denen rund 6 Mrd. Euro abgerufen wurden. Dem „Spiegel“ zufolge werden allein die Schäden an der Infrastruktur des Bundes bei Bahn, Autobahnen und Bundesstraßen auf mindestens 2 Mrd. Euro veranschlagt. Dies sollen ebenfalls aus dem Fonds bezahlt werden, aber vollständig zulasten des Bundes gehen.

Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben eine schnelle Aufbauhilfe vom Bund gefordert. In einem Zehn-Punkte-Papier sprachen sich die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und ihr NRW-Kollege Andreas Pinkwart (beide FDP) für einen mehrjährigen Aufbaufonds aus. Der Bundesanteil an den Hilfen solle mindestens 50% betragen.

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