Prag, Warschau und Budapest verstoßen gegen EU-Recht

EU-Gericht urteilt im Streit über Umsiedlung

Prag, Warschau und Budapest verstoßen gegen EU-Recht

fed Frankfurt – Der Europäische Gerichtshof hat gestern in einer Rechtssache entschieden, die seit Jahren für erhebliche Spannungen in der EU sorgt – und absehbar weiter sorgen dürfte. Europas oberste Richter haben das Verhalten der Regierungen Tschechiens, Polens und Ungarns in den Hochzeiten der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 verurteilt.Die drei EU-Staaten haben sich seinerzeit geweigert, im Rahmen des von den EU-Staaten vereinbarten Umsiedlungsmechanismus einen bestimmten Teil der Schutz suchenden Menschen in ihr Land zu lassen, um dadurch vor allem Italien und Griechenland zu entlasten. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass der bloße Verweis der drei mittel- und osteuropäischen Staaten auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nicht ausreiche, um die Aufnahme von Flüchtlingen zu verweigern und sich damit über gemeinsam vereinbarte Beschlüsse der EU hinwegzusetzen.Formell gesehen bestätigte das Gericht die Position der EU-Kommission, die in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt hatte. Die EU-Behörde kann die drei Staaten nun mit Geldstrafen belegen.Vertreter der drei Regierungen bemühten sich zwar umgehend, die Bedeutung des Rechtsverfahrens herunterzuspielen. Aber auch sie wissen, dass es sich bei der Kontroverse über die Umverteilung um eine der zentralen Auseinandersetzungen innerhalb der Europäischen Union handelt, die die Staatengemeinschaft vor vier Jahren einer historischen Zerreißprobe ausgesetzt hat.Ebenfalls gestern brachten 13 EU-Staaten ihre ernsthaften Vorbehalte gegen die jüngsten Krisenmaßnahmen der ungarischen Regierung zum Ausdruck. In einer Erklärung warnten Deutschland und 12 andere EU-Länder, die Notmaßnahmen könnten Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn gefährden. Auch wegen dieser Auseinandersetzung drohen wachsende Spannungen in der EU.