KOMMENTAR

Geschlossene Gesellschaft

swa - Die Unternehmen können aufatmen. Die deutsche Mitbestimmung ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit europäischem Recht vereinbar. Wäre die Entscheidung anders ausgefallen, hätten zahlreiche Unternehmen ihre Kontrollgremien...

Geschlossene Gesellschaft

swa – Die Unternehmen können aufatmen. Die deutsche Mitbestimmung ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit europäischem Recht vereinbar. Wäre die Entscheidung anders ausgefallen, hätten zahlreiche Unternehmen ihre Kontrollgremien neu bilden müssen oder erklären müssen, dass ihr Aufsichtsrat nicht rechtskonform besetzt ist – bis die Regulierung angepasst wäre. Nun bleibt es bei der geschlossenen Gesellschaft der deutschen Arbeitnehmervertreter, die Kollegen im Ausland bleiben vor der Tür. Das wirkt in einer globalisierten Welt aus der Zeit gefallen, und die deutsche Arbeitnehmerbank ist gut beraten, die Interessen der Belegschaft jenseits der Grenzen im Blick zu behalten. Und auch wenn der deutsche Gesetzgeber nun nach dem EuGH-Urteil nicht tätig werden muss, die Mitbestimmung bleibt reformbedürftig. Nicht ohne Grund sind zahlreiche Unternehmen bereits in die Rechtsform der SE geschlüpft, um das starre Korsett an Regeln zur Aufsichtsratsbesetzung loszuwerden und das Gremium zu europäisieren.