Madrid

Wer hat Zugang zum Gemeinschaftspool?

In den großen Wohnanlagen in Spanien kommt es oft zu Streitigkeiten. Nun musste sogar der Oberste Gerichtshof des Landes einschreiten und ein richtungsweisendes Urteil über den Zugang zum gemeinschaftlichen Pool fällen.

Wer hat Zugang zum Gemeinschaftspool?

Dass es in Spanien im Sommer ganz schön warm wird, ist hinlänglich bekannt und natürlich auch ein entscheidender Standortfaktor für das Land mit dem zweithöchsten Touristenaufkommen in Europa. Doch mittlerweile beginnt der Sommer immer früher, wenn man nach der Hitzewelle geht, die dieser Tage in der ersten Junihälfte die Menschen tagsüber mächtig schwitzen und nachts schlecht schlafen lässt. Glücklich, wer da ein Schwimmbad zu Hause hat.

Das sind nicht wenige, denn in den weiten Neubauvierteln um Madrid und andere Großstädte herum wurden größtenteils Mehrfamilienblöcke gebaut, die einen gemeinschaftlichen Garten mit Pool und anderen Annehmlichkeiten bieten. Die Nutzung dieser Anlagen, die sich oft Dutzende Haushalte teilen, unterliegt meist strengen Regeln. In der Anwohnergemeinschaft, „comunidad de vecinos“, sind nicht nur die Nutzungszeiten der Bäder festgelegt. Die Anwesenheit eines Rettungsschwimmers ist ab einer gewissen Größe Pflicht und ein begehrter Ferienjob für Schüler und Studenten. Für Gäste gibt es vielerorts feste Kontingente für die Saison, die in der Regel von Juni bis September geht. Doch gibt es immer wieder Streit um Grauzonen.

Ein Fall beschäftigte in den letzten Jahren die Gerichte und landete schließlich sogar beim Obersten Gerichtshof Spaniens. Dieser gab einer Anwohnergemeinschaft in Santa Ponsa auf Mallorca recht, wonach der Besitz eines Parkplatzes in der Anlage nicht zur Nutzung des Schwimmbades berechtigt. Vor fünf Jahren hatten die Residenten der 36 Wohnungseinheiten der Anlage eine entsprechende Klausel in ihr Regelwerk übernommen. Sie reagierten auf einen Mann, der sieben Parkplätze in der Anlage, jedoch keine Wohnung besaß. Dieser erlaubte angeblich regelmäßig größere Gruppen von jungen Leuten in den Gemeinschaftsgarten, die sich dort im Pool und am Grillplatz vergnügten. Damit sollte fortan Schluss sein. Doch der Garagenplatzbesitzer zog gegen das Verbot vor Gericht, mit dem Argument, dass er schließlich ebenfalls über seinen Beitrag zu den Nebenkosten der Anlage das Schwimmbad mitfinanziere. Ein Gericht in Palma de Mallorca gab dem Kläger recht, und der Landesgerichtshof der Balearen bestätigte das Urteil. Also zog die Anwohnergemeinschaft vor das Tribunal Supremo in Madrid.

Das Oberste Gericht entschied, dass man als Besitzer eines Parkplatzes nicht als Anwohner der Wohnanlage gelte. „Der eigentliche Zweck des Schwimmbads ist nicht für die Nutzung der Eigentümer von Parkplätzen gedacht“, befanden die Richter des Supremo. Garagenplatzbesitzer, die auf Abkühlung in der gegenwärtigen Hitzewelle hoffen, müssen sich nun nach Alternativen umschauen.

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Wer keinen Pool im Haus hat und nicht allzu weit vom Meer entfernt wohnt, den zieht es in diesen Tagen mit Temperaturen von bis zu 40 Grad an den Strand. In mehreren Regionen ist Fronleichnam Feiertag, was sich in Spanien für ein beliebtes Brückenwochenende, „puente“, anbietet. In diesem Sinne treibt der Temperaturanstieg einigen Politikern in Andalusien derzeit im doppelten Sinne den Schweiß auf die Stirn. Am Sonntag wird in der größten Autonomen Region des Landes gewählt. Amtsinhaber Juan Manuel Moreno von der konservativen Volkspartei PP liegt in allen Umfragen weit vorn und hat sogar die absolute Mehrheit in Reichweite. Doch eine geringe Wahlbeteiligung würde vor allem den Konservativen schaden. Nachdem in den letzten beiden Jahren die Angst vor dem Coronavirus viele Bürger und Bürgerinnen von den Wahllokalen fernhielt, könnten es in Andalusien nun die extremen Temperaturen sein. Ein klarer Sieg Morenos, der vor vier Jahren die jahrzehntelange Vorherrschaft der Sozialisten in deren Hochburg brach, wäre ein schlechtes Zeichen für Spaniens sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez. Daher kommt Moreno in seinen Wahlkampfauftritten wegen der Hitzewelle mit einem dringenden Appell daher. „Für den Strand gibt es noch viele Tage, aber es gibt nur einen Tag, um den Wandel in der Region zu konsolidieren.“ Ob die Parkplatzbesitzer ohne Poolzugang ihm die Stange halten oder doch lieber zum nächsten Strand fahren werden?