Urteil

BGH bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften

Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof nun erstmals in einem Urteil bestätigt. Die Richter bewerteten die Geschäfte als Steuerhinterziehung.

BGH bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften

Im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit der Geschäfte bestätigt. In dem ersten höchstrichterlichen Urteil entschieden die Richter in Karlsruhe, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH eingezogen werden. (AZ: 1 StR 519/20).

Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Bonn, das zwei Londoner Banker schuldig gesprochen hat, hieß es in dem am Mittwoch verkündeten Spruch. Sie hielten zudem die Einziehung von 176 Mill. Euro von M.M. Warburg aufrecht, den Gewinn, den die Bank mit den Transaktionen machte.

Die Abweisung der Revisionen durch den BGH dürfte den Verfahren in Sachen Cum-Ex Auftrieb geben, die gegen mehr als tausend Verdächtige und dutzende Banken in Deutschland anhängig sind. Der Skandal hat in der Finanzindustrie weite Kreise gezogen, da für die Planung und Organisation der komplexen Transaktionen die unterschiedlichsten Akteure einbezogen wurden – Banken, Händler, Broker, Anwälte und andere.

Beklagte vermeiden Haftstrafen

Die Revision brachte den Sachverhalt erstmals vor den BGH. Das LG Bonn hatte im März 2020 zwei frühere Investment-Banker verurteilt, die angeklagt waren, 400 Mill. Euro Steuern hinterzogen zu haben. Beide konnten durch Kooperation mit der Staatsanwaltschaft vermeiden, hinter Gitter zu gehen.

Einer der beiden Angeklagten akzeptierte eine Bewährungsstrafe, ging jedoch in Revision gegen die Bemessung der zurückzuzahlenden Taterträge in Höhe von 14 Mill. Euro. Der andere legte Rechtsmittel gegen den Schuldspruch ein.

In Cum-Ex-Deals – benannt nach lateinischen Worten für „mit-ohne“ – wurden Aktien schnell hintereinander gehandelt, um die Kapitalertragssteuer mehrfach rückerstattet zu bekommen. Dieses System kostete den Steuerzahler insgesamt wohl mehr als 10 Mrd. Euro, bis Deutschland 2012 die Schlupflöcher schloss, die es ermöglichten.

Warburg argumentierte in einer Anhörung vor dem BGH im Juni, dass die Bank zu Unrecht zum Sündenbock in der Affäre gemacht werde.

Auch die Staatsanwaltschaft war gegen den Bonner Spruch in Revision gegangen. Sie bemängelte, dass das Landgericht nur erlaubt hatte, die Gewinne aller Beteiligten bis zu der Höhe einzuziehen, in der ein Steuerverlust entstanden war. Die Staatsanwaltschaft zielt hingegen ab auf die gesamten Taterträge aus den Cum-Ex-Geschäften ohne dieses Limit.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.