Oberlandesgericht Frankfurt am Main
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Banken müssen zu Negativzinsen informieren
Banken müssen Kunden über unwirksame Negativzinsen informieren. Das OLG Frankfurt entschied, dass eine bloße AGB-Änderung nicht ausreicht. Kunden sollten per Brief oder E-Mail benachrichtigt werden.
Regulatorischer Rückenwind für öffentliche Tauschangebote
Übernahmen via Aktientausch sind selten geworden. Doch der bevorstehende EU Listing Act enthält Erleichterungen, die auch öffentliche Tauschangebote betreffen. Nicht alle Neuerungen sind zu Ende gedacht.