Cum-ex

Für Hanno Berger wird es enger

Der von den Staatsanwaltschaften Frankfurt und Köln wegen seiner Rolle in Cum-ex-Geschäften zu Lasten der Steuerkasse angeklagte Steueranwalt Hanno Berger wird sich möglicherweise schon bald vor Gericht verantworten müssen. Wie aus einem Entscheid...

Für Hanno Berger wird es enger

Von Anna Sleegers, Frankfurt

Der von den Staatsanwaltschaften Frankfurt und Köln wegen seiner Rolle in Cum-ex-Geschäften zu Lasten der Steuerkasse angeklagte Steueranwalt Hanno Berger wird sich möglicherweise schon bald vor Gericht verantworten müssen. Wie aus einem Entscheid des Bundesstrafgerichts im Schweizer Bellinzona vom 5. August hervorgeht, scheiterten seine Versuche, per Beschwerde eine Entlassung aus der Auslieferungshaft zu erwirken.

Berger wird in dem auf sozialen Netzwerken auffindbaren Dokument nicht namentlich genannt. Angesichts der Angaben zu den Vorwürfen, die ihm die deutschen Ermittlungsbehörden machen, besteht jedoch wenig Zweifel, dass es sich bei dem durchgehend mit dem Kürzel „A.“ bezeichneten Beschwerdeführer um Berger handelt.

Wie aus dem Entscheid hervorgeht, hatte das Schweizer Bundesjustizministerium auf Ersuchen des Justizministeriums Hessen am 30. Juni dieses Jahres einen Auslieferungshaftbefehl gegen Berger erlassen und um eine amtsärztliche Untersuchung gebeten. Berger hatte sich seiner Auslieferung nach Deutschland unter anderem widersetzt, indem er gesundheitliche Gründe geltend machte. Auch im Cum-ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden (Az.: 6 KLs – 1111 Js 27125/12) hatte seine Verteidigung Bergers Nichterscheinen mit seinem schlechten Gesund­heitszustand be­gründet und dies mit einer Krankenhausrechnung belegt, woraufhin das Verfahren gegen ihn abgetrennt wurde (vgl. BZ vom 26. März).

Der in dem Schreiben als Dr. B. bezeichnete Amtsarzt kannte Berger offenbar, da er ihm bereits zuvor mangelnde Reise- und Verhandlungsfähigkeit attestiert hatte, und ordnete eine Verlegung ins Gefängniszimmer des Kantonsspitals Graubünden an.

Das half Berger am Ende jedoch genauso wenig wie sein Vorschlag, ihn gegen eine Kaution von 100 000 sfr aus der Haft zu entlassen. Nachdem das Gericht den Amtsarzt als befangen erachtete und ihn das Krankenhaus nicht mehr als „spitalbedürftig“ ansah, wies das Strafgericht die Beschwerde ab. Die Fluchtgefahr sei zu groß und die von Berger angebotene Sicherheitsleistung „völlig ungenügend“. Schließlich wird das Vermögen Bergers und seiner Ehefrau auf der Grundlage seiner Schweizer Steuerdeklarationen auf 5,5 Mill. Euro geschätzt.