EU-Kommission

Belastungen durch Basel III geringer als befürchtet

Die Belastungen der europäischen Banken durch die Umsetzung der noch ausstehenden Basel-III-Regelungen fallen deutlich geringer aus als lange Zeit befürchtet. In ihren Umsetzungsvorschlägen rechnet die EU-Kommission unter Verweis auf eine...

Belastungen durch Basel III geringer als befürchtet

ahe/bn Brüssel/Frankfurt

Die Belastungen der europäischen Banken durch die Umsetzung der noch ausstehenden Basel-III-Regelungen fallen deutlich geringer aus als lange Zeit befürchtet. In ihren Umsetzungsvorschlägen rechnet die EU-Kommission unter Verweis auf eine Folgenabschätzung darauf, dass sich die durchschnittlichen Kapitalanforderungen an die Banken bis 2025 um lediglich 0,7% bis 2,7% erhöhen und langfristig, nach Ablauf der Übergangsperiode 2030, um 6,4% bis 8,4%.

Entwürfe der Vorschläge der Brüsseler Behörde, die Vizepräsident Valdis Dombrovskis in der nächsten Woche zusammen mit Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness, öffentlich vorstellen will, liegen der Börsen-Zeitung vor. Sie sehen unter anderem die Einführung eines Output Floor zur Be­schränkung bankinterner Mo­delle vor. Eine Verrechnung verschiedener Kapitalpuffer, wie von Banken gefordert, soll es dabei nicht geben. Überraschend stark zieht die EU-Kommission zudem die Zügel für Banken aus Drittstaaten an, für die es erstmals verpflichtende Vorgaben für ihre Zweigstellen in der EU geben soll. Dies betrifft unter anderem britische Banken. Die Regelungen auf Neuzulassungen für alle der derzeit 106 Zweigstellen laufen in den nächsten eineinhalb Jahren aus. Geplant ist dann je nach Größe eine unterschiedliche Regulierung.

Die Basel-III-Umsetzung soll nach dem Willen der EU-Kommission auch den ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) ein stärkeres Gewicht in der Finanzmarktregulierung geben. Die heutigen EU-Kapitalregeln (CRD/CRR) werden an verschiedenen Stellen geändert, um insbesondere die Aufsicht zu stärken. Einen sogenannten Green Supporting Factor, eine Art Rabatt auf die Kapitalanforderungen im Falle grüner Finanzierungen, soll es nicht geben. Beim problematischen Umgang mit Krediten für Unternehmen, die kein externes Rating vorweisen können, schlägt Brüssel zunächst ein Übergangsregime bis Ende 2029 vor, um Störungen bei der Kreditvergabe insbesondere im Mittelstand zu vermeiden. Während der Übergangszeit dürfen Banken auf ihre Forderungen gegenüber den betroffenen Unternehmen noch ein bevorzugtes Risikogewicht von 65% des Standardwertes anwenden.

Nebenstehender Kommentar

Schwerpunkt Seite 3