Karlsruhe macht Weg für Corona-Hilfsfonds frei
ahe Brüssel
Der 750 Mrd. Euro umfassende Corona-Wiederaufbaufonds der Europäischen Union kann wie geplant umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag einer Bürgerinitiative um den AfD-Gründer Bernd Lucke ab. Die Karlsruher Richter verwiesen darauf, dass sie keine „hohe Wahrscheinlichkeit“ sähen, dass der EU-Wiederaufbaufonds die haushaltspolitische Autonomie des Deutschen Bundestages verletzen könnte. Höhe, Dauer und Zweck der von Brüssel aufzunehmenden Mittel seien begrenzt.
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist damit noch nicht gefallen; die Bundesregierung kann die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses jetzt aber abschließen. Bislang haben 17 EU-Staaten diese Ratifizierung abgeschlossen. Über den Corona-Hilfsfonds werden 312,5 Mrd. Euro als Zuschüsse an die EU-Staaten verteilt und bis zu 360 Mrd. Euro als Darlehen. Die Kläger hatten argumentiert, die EU-Verträge verböten eine gemeinsame Schuldenaufnahme.
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