EU-Kartellverfahren

Brüssel macht im Fall Apple Pay Ernst

Die EU-Kommission hat ihre Vorwürfe gegen den Bezahldienst Apple Pay weiter konkretisiert. In dem laufenden Kartellverfahren droht dem US-Technologiekonzern Apple damit eine empfindliche Geldbuße.

Brüssel macht im Fall Apple Pay Ernst

ahe Brüssel

Knapp zwei Jahre nach Eröffnung eines Kartellverfahrens gegen den US-Technologiekonzern Apple in Bezug auf seinen Bezahldienst Apple Pay hat die EU-Kommission ihre Vorwürfe weiter konkretisiert. Die EU-Wettbewerbsbehörde übermittelte dem Unternehmen ihre konkreten Beschwerdepunkte und gibt Apple nun noch einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme. Der Vorwurf lautet, dass der Konzern seine beherrschende Stellung auf den Märkten für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten missbraucht hat.

Bleibt es bei der derzeitigen Einschätzung der Kommission, droht Apple eine empfindliche Geldbuße von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verwies vor der Presse in Brüssel zur Begründung darauf, dass Apple den Zugang Dritter zu Schlüsseltechnologien beschränkt hat, die für die Entwicklung von konkurrierenden Geldbörsen für Apple-Geräte nötig wären.

Konkret geht es dabei darum, dass der Zugang „NFC“ oder „tap and go“ – Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit dem Smartphone in Geschäften – auf iOS-Geräten für Entwickler von Apps für mobile Geldbörsen beschränkt ist. Hiervon wiederum profitiert mit Apple Pay der konzerneigene Bezahldienst. Der EU-Kommission ist es ein Dorn im Auge, dass iPhones, iPads und die Apple-eigene Software eine Art geschlossenes Ökosystem bilden, in dem der US-Konzern komplett die Erfahrungen der Nutzer kontrolliert, einschließlich des Zugangs alternativer App-Entwickler.

Vestager verwies darauf, dass mobile Zahlungen in der digitalen Wirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen. „Für die Integration der europäischen Zahlungsverkehrsmärkte ist es wichtig, dass den Verbrauchern die Vorteile eines wettbewerbsbasierten und innovativen Marktumfelds zugutekommen“, er­klärte die Dänin.

In einer ersten Reaktion betonte Apple, dass Apple Pay nur eine von vielen Bezahlmöglichkeiten für europäische Verbraucher sei, allen der gleiche Zugang zum NFC-Chip gewährt werde und dabei Maßstäbe bei der Sicherheit gesetzt würden. Man werde weiterhin mit der Kommission im Gespräch bleiben.

Dabei hatte die EU-Kommission zwei andere Kritikpunkte, die bei der Eröffnung des Verfahrens noch genannt und als potenziell bedenklich eingestuft worden waren, gar nicht mehr in die Liste der Beschwerdepunkte aufgenommen: Dabei ging es um Online-Beschränkungen sowie die mutmaßliche Verwehrung des Zugangs zu Apple Pay für bestimmte Produkte von Wettbewerbern.

Aus dem EU-Parlament erhielt die Wettbewerbsbehörde Beifall. Der CSU-Finanzexperte Markus Ferber verwies darauf, dass es gerade einmal ein Jahr her sei, dass die Behörde auch Apple Music ins Visier genommen habe. „Bei Wiederholungstätern sollte die Strafe besonders heftig ausfallen“, betonte Ferber. „Die Kommission muss das mögliche Strafmaß voll ausschöpfen – nur dann stellt sich womöglich ein Lerneffekt bei den großen Tech-Konzernen ein.“

Plädoyer für den DMA

Nach Einschätzung von Rasmus Andresen, Sprecher der deutschen Grünen im EU-Parlament, zeigt das Verfahren auch noch einmal, wie dringend der Digital Markets Act (DMA) benötigt werde, auf den sich die EU-Gesetzgeber Ende März geeinigt hatten. „Statt langwieriger Untersuchungen brauchen wir die schnelle Umsetzung der neuen Regeln. Der DMA wird es künftig verbieten, App-Entwickler aus den Stores zu halten, wenn sie bestimmte Zahlungssysteme nicht akzeptieren“, betonte Andresen. Wann das Verfahren abgeschlossen wird, ist derzeit noch unklar. Fristen gibt es nicht.

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