Missbrauchsverfahren

Kartellamt greift in Rüstungsmarkt ein

Zur Lieferung gezwungen: Im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens hat das Bundeskartellamt erwirkt, dass Rheinmetall Wettbewerber im Wartungsgeschäft mit einer eigenentwickelten Software beliefert.

Kartellamt greift in Rüstungsmarkt ein

ab Köln – Das Bundeskartellamt macht sich für mehr Wettbewerb im Wartungsgeschäft für Rüstungsgüter stark. Im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens habe die Behörde erwirkt, dass Rheinmetall eine Wartungssoftware an die FFG Flensburg Fahrzeugbau, einen Mitbewerber im Wartungsgeschäft, liefern muss, teilten die Bonner Wettbewerbshüter mit. Konkret geht es um eine Fehlerdiagnose-Software für den Radpanzer „GTX-Boxer“, welche eine Rheinmetall-Tochter entwickelt hat. Um den Boxer, den die Bundeswehr einsetzt, warten zu können, ist diese Software unerlässlich.

Wenngleich es Unternehmen grundsätzlich freistehe, wen sie belieferten und wen nicht, sei die Lage anders zu bewerten, wenn Marktbeherrschung vorliege. Nach Einschätzung des Kartellamts ist Rheinmetall auf dem nationalen Markt der für Wartung und Instandsetzung an „GTX-Boxern“ notwendigen Sonderwerkzeuge marktbeherrschend.

„Für die Bundeswehr als Kundin ist es sehr wichtig, bei der Wartung ihrer Fahrzeuge im Sinne einer wirtschaftlichen Vergabe möglichst viel Auswahl zu haben“, begründet Kartellamtschef Andreas Mundt das Vorgehen seiner Behörde. „Somit stärken wir das Wettbewerbsprinzip in diesem sensiblen Bereich.“ Inzwischen habe Rheinmetall das benötigte Prüfungssystem an die FFG Flensburg ausgeliefert. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Gleichwohl kündigt das Kartellamt an, den Markt für die Instandhaltung von gepanzerten Fahrzeugen weiterhin aufmerksam zu beobachten.

In einer vorläufigen Stellungnahme hatte das Kartellamt in der Weigerung von Rheinmetall, ein verbindliches Angebot für die Lieferung des DAS-Prüfsystems gegen angemessenes Entgelt vorzulegen, missbräuchliches Verhalten ohne Rechtfertigung gesehen.