Soziales Netzwerk

Kartellamt nimmt Facebook-Deal unter die Lupe

Reuters Düsseldorf/Karlsruhe – Das Bundeskartellamt will die Auswirkungen der Übernahme des US-Start-ups Kustomer durch Facebook auf den deutschen Markt untersuchen. „Unsere Vorprüfung hat gezeigt, dass Kustomer auch in Deutschland tätig ist“,...

Kartellamt nimmt Facebook-Deal unter die Lupe

Reuters Düsseldorf/Karlsruhe – Das Bundeskartellamt will die Auswirkungen der Übernahme des US-Start-ups Kustomer durch Facebook auf den deutschen Markt untersuchen. „Unsere Vorprüfung hat gezeigt, dass Kustomer auch in Deutschland tätig ist“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die geplante Übernahme falle in den Geltungsbereich der deutschen Fusionskontrolle und müsse durch Facebook beim Kartellamt zur Prüfung angemeldet werden. Der US-Konzern, der sich derzeit in Meta umbenennt, müsse „unverzüglich entsprechende Unterlagen einreichen“. Die EU-Kommission nimmt die Pläne für die Fusion bereits genau unter die Lupe. Sie hatte Bedenken geäußert.

Die Übernahme des Kundenmanagement-Spezialisten Kustomer durch das weltgrößte soziale Netzwerk könnte den Wettbewerb einschränken und die Marktmacht von Facebook bei Online-Werbung erhöhen, hatten die EU-Wettbewerbshüter gewarnt. Auch die britische Behörde CMA untersucht den Fall.

Bei einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zeichnete sich am Donnerstag ab, dass die von Facebook geforderte Verpflichtung, dass Nutzer ihren Klarnamen verwenden, nur für neuere Verträge gelten könnte. Nutzern, die schon vor Mai 2018 ein Facebook-Konto unterhielten, wäre dagegen weiterhin die Verwendung eines Pseudonyms möglich. Der Grund für die mögliche Differenzierung liegt in der Änderung der Gesetzeslage. Die Datenschutzgrundverordnung gilt erst seit dem 25. Mai 2018. Davor galt in Deutschland die frühere Fassung des Telemediengesetzes, das in der Regel die Verwendung eines Pseudonyms erlaubte. Das Urteil wird voraussichtlich am 27. Januar 2022 fallen.

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