EuGH-Urteil

Neue Regulierung nötig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwingt Deutschland dazu, seine Energieregulierung neu aufzustellen. Insbesondere muss die Bundesnetzagentur eine stärkere Unabhängigkeit erhalten, wie aus einem Urteil hervorgeht. Die Energiewirtschaft sieht die Investitionssicherheit gefährdet. Kritik kommt auch von Juristen.

Neue Regulierung nötig

ahe Brüssel

Der EuGH gab in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einer Klage der EU-Kommission in vollem Umfang statt. Demnach wurden die Vorgaben von zwei europäischen Energierichtlinien (siehe Info-Kasten) nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Die Luxemburger Richter betonten, dass eine völlige Unabhängigkeit der nationalen Regulierer notwendig sei, um zu gewährleisten, dass diese gegenüber Wirtschaftsteilnehmern und öffentlichen Einrichtungen unparteiisch und nicht diskriminierend handelten. Die Bundesnetzagentur untersteht dem Wirtschaftsministerium. Sie ist auch für die Regulierung der Telekommunikation, der Post und Eisenbahnen zuständig.

Das höchste europäische Gericht schloss sich der Haltung der EU-Kommission an, wonach der Entscheidungsspielraum der Bonner Behörde nicht groß genug ist. Die Netzagentur sollte demnach stärker nach eigenem Ermessen handeln können, also ohne dass sie an politische Vorgaben gebunden ist – wie bei der Berechnung der Netzentgelte.

In der Energiebranche sieht man das Urteil mit Sorge. Sowohl der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) als auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnten zusätzlichen Unsicherheiten bezüglich der Planungs- und Investitionssicherheit. BDEW-Chefin Kerstin Andreae räumte allerdings auch ein, dass es noch offen sei, welche langfristigen Folgen die Entscheidung für die Energiewirtschaft haben werde. „Dies hängt auch davon ab, wie der durch das Urteil entstandene Gestaltungs­spielraum von Behörden und Politik in den kommenden Monaten ge­nutzt wird.“ Netzagentur-Präsident Jochen Homann versprach, seine Behörde werde rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase so weit wie möglich reduzieren. „Wir gewährleisten Rechtssicherheit für die Investitionen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele essenziell sind“, betonte Homann.

Kritik kam allerdings auch von juristischer Seite: So erklärte etwa die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), das Urteil sei „falsch“. Jetzt sei der europäische Gesetzgeber in der Pflicht, das EU-Recht zu konkretisieren. Und Dirk Uwer, Partner bei Hengeler Mueller, warnte, durch den EuGH-Spruch drohe sich die institutionelle Krise der EU zu verschärfen. „Der EuGH zeigt sich erneut blind für das mitgliedstaatliche Verfassungsrecht und nimmt das Demokratieprinzip zu leicht.“ Nach Ansicht von Uwer kann das Urteil die Akzeptanz komplexer Regulierungsentscheidungen mit ihrer enormen wirtschaftlichen Bedeutung gefährden.

Wiegand Laubenstein von der Kanzlei Rosin Büdenbender monierte, die Bundesnetzagentur werde mit dem Urteil zum unabhängigen Rechtssetzungsorgan. Dieser Weg sei falsch. „Eine Bundesnetzagentur ist in ihrer Arbeit nicht mit einer Bundesbank vergleichbar, die aus Gründen der Sicherung der Geldwertstabilität der nationalen politischen Aufsicht entzogen ist.“

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