Adler

Wirtschaftsprüfer verteidigen sich

Der Immobilienkonzern Adler findet keinen Abschlussprüfer. Das hat den Prüfern die Kritik eingebracht, sie verweigerten sich. Die Wirtschaftsprüferkammer weist das zurück. Sie sieht die Verantwortung bei Adler.

Wirtschaftsprüfer verteidigen sich

hek Frankfurt

Die Wirtschaftsprüferkammer weist den Vorwurf zu­rück, der Berufsstand verweigere dem Immobilienkonzern Adler seine Dienste. Das Unternehmen wolle anscheinend immer noch nicht vollumfänglich kooperieren, sagt Kammerpräsident Andreas Dörschell. Ihn überrasche es nicht, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG die Bestellung durch das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zum Ab­schlussprüfer der deutschen Tochter Adler Real Estate abgelehnt hat.

Die in Luxemburg ansässige Adler Group sucht zunehmend verzweifelt einen Abschlussprüfer für das Ge­schäftsjahr 2022. Der bisherige Prüfer KPMG hatte im Mai die Weiterführung des Mandats abgelehnt. Andere größere Wirtschaftsprüfer winkten ebenfalls ab. Sowohl die Ausschreibung des Mandats im Sommer als auch die Direktansprache einzelner Gesellschaften und schließlich auch die gerichtliche Bestellung blieben erfolglos.

„Wenn sich ein Unternehmen nicht zur vollumfänglichen Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer entschließt und nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlegen möchte, kann der Abschlussprüfer seine Aufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllen“, sagt Dörschell an die Adresse von Adler. Dabei entscheide allein der Prüfer, welche Unterlagen er benötige. „Abschlussprüfung ist keine Einbahnstraße. Sie ist getragen vom Gedanken der Kooperation zwischen dem zu prüfenden Unternehmen und seinem Abschlussprüfer.“

Würden nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt, könne ein Prüfungshemmnis vorliegen, das bei entsprechender Tragweite zu einem Versagungsvermerk führe. „So geschah es Ende April 2022 im Fall Adler, als KPMG einen Versagungsvermerk erteilte und das Mandat niederlegte“, sagt Dörschell. Laut dem Vermerk sei es KPMG nicht möglich gewesen, ausreichende Prüfungsnachweise zu erlangen. Presseberichten zufolge sei die Vorlage von 800 000 E-Mails verweigert worden.

Des Weiteren bestehe seit Erlass des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes 2021 für Abschlussprüfer von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften wie Adler das Risiko, dass ein Gericht eine Handlung oder Unterlassung als grob fahrlässig werte. In diesem Fall drohe die unbeschränkte persönliche Haftung.

Rufe nach Einführung eines Kontrahierungszwangs weist Dörschell zurück. Er hält es für kontraproduktiv, den Prüfer zur Auftragsannahme zu zwingen, obwohl eine fehlende Kooperationsbereitschaft des Mandanten bereits erkennbar sei.

Dabei verweist Dörschell auf die Untersuchung der 800 000 E-Mails durch eine von Adler beauftragte Anwaltskanzlei (White & Case). Adler biete lediglich an, diesen Untersuchungsbericht vorzulegen. Das zeige, dass Adler offenbar nicht vollumfänglich kooperieren wolle.