Verfassungsbeschwerde
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Kein Erfolg gegen „Cum-ex“-Urteil
Ein wegen „Cum-ex“-Aktiengeschäften zu einer Haftstrafe verurteilter ehemaliger Mitarbeiter der Warburg Bank ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert.
Warburg scheitert in Karlsruhe
M.M. Warburg muss auf die Millionenbeträge aus Cum-ex-Geschäften verzichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Warburg muss Cum-ex-Geld zahlen
M.M. Warburg bekommt vom Staat eingezogene 176,5 Mill. Euro aus Cum-ex-Geschäften nicht zurück. Die Hamburger sind mit einer Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Warburg-Eigner scheitern mit Verfassungsbeschwerde
Das Bundesverfassungsgericht wird sich in der Causa Cum-ex nicht mit den Beschwerden von Christian Olearius und Max Warburg beschäftigen.
Olearius und Warburg legen Verfassungsbeschwerde ein
Der Streit um die Causa Cum-ex geht weiter. Sowohl die Privatbank M.M. Warburg als auch deren Miteigentümer Christian Olearius und Max Warburg haben Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil eingelegt.