Strafprozess

Kein Erfolg gegen „Cum-ex“-Urteil

Ein wegen „Cum-ex“-Aktiengeschäften zu einer Haftstrafe verurteilter ehemaliger Mitarbeiter der Warburg Bank ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert.

Kein Erfolg gegen „Cum-ex“-Urteil

dpa-afx Karlsruhe

Ein wegen „Cum-ex“-Aktiengeschäften zu einer Haftstrafe verurteilter ehemaliger Mitarbeiter der Warburg Bank ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm sie nicht zur Entscheidung an. Der Mann hatte beanstandet, dass zwei Strafrichter aus seinem Prozess vorher an einem anderen „Cum-ex“-Urteil beteiligt waren, das auch zu seiner Rolle bei den Geschäften Ausführungen enthält. Der Kläger, der für das Hamburger Bankhaus als leitender Mitarbeiter und Prokurist tätig war, war im Juni 2021 wegen Steuerhinterziehung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hatte seine Revision gegen dieses Urteil verworfen. Das sei nicht zu beanstanden, so die Verfassungsrichter nun.

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