Schadenersatzzahlung

Bayer erleidet Rückschlag in PCB-Klagen

Bayer erleidet erneut eine Gerichtschlappe: Der Washington Supreme Court hob das PCB-Urteil eines Berufungsgerichts, das zugunsten von Bayer ergangen war, auf. Jetzt wird Schadenersatz von 185 Mill. Dollar fällig.

Bayer erleidet Rückschlag in PCB-Klagen

Bayer erleidet Rückschlag in PCB-Klagen

Gericht hebt Urteil der Vorinstanz auf – Unternehmen prüft Rechtsmittel

ab Köln

Der Supreme Court des Bundesstaats Washington hat ein zugunsten von Bayer ergangenes PCB-Urteil eines Berufungsgerichts aufgehoben. Damit muss der Konzern Schadenersatz in Höhe von 185 Mill. Dollar zahlen. Bayer prüft nun Rechtsmittel gegen die Entscheidung. Doch selbst das habe keine aufschiebende Wirkung, hieß es auf Nachfrage. Für den Fall Erickson, über den jetzt entschieden wurde, haben die Leverkusener bislang keine bilanzielle Vorsorge getroffen.

Der Fall wurde erstmals 2021 verhandelt. Das Jury-Gericht verurteilte Bayer zur Schadenersatzzahlung von 185 Mill. Dollar. Mit 135 Mill. Dollar entfiel das Gros auf Strafschadenersatz (punitive damages). In nächster Instanz fiel das Urteil zugunsten von Bayer aus. Dieses Berufungsurteil hob der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats Washington jetzt auf.

Der Kläger führt seine gesundheitlichen Schäden auf die Chemikalie PCB (polychlorierte Biphynele) zurück. Diese Chemikalie soll aus Leuchten an einer Schule, dem Sky Valley Education Center, entwichen sein.

Vergleichsvereinbarung

Zwar hatte Bayer im August eine Grundsatzvereinbarung zur Beilegung sämtlicher PCB-Klagen an dieser Schule getroffen. Davon ausgenommen waren aber ausdrücklich neun anhängige Klagen, darunter der Fall Erickson. Die übrigen acht Fälle befinden sich im Berufungsverfahren. Dem Urteil im Fall Erickson wurde Signalwirkung beigemessen. Jetzt heißt es, jeder dieser Fälle sei „einzigartig in seiner Rechts- und Sachgrundlage“. „Das Unternehmen ist bereit, Fälle vor Gericht auszutragen. Aber es zieht auch Vergleiche in Erwägung, wenn sie strategisch vorteilhaft sind“, erklärte Bayer.

Die Vergleichsvereinbarung ist zwar noch nicht endgültig festgezurrt, doch geht man bei Bayer davon aus, dass das in Kürze vollzogen wird. Zur Höhe der Vergleichszahlung äußert sich Bayer mit Verweis auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung nicht. Gleichwohl hatten die Leverkusener schon im zweiten Quartal entsprechende Rückstellungen gebildet.

Shutdown verzögert Prozess

Mit dem jüngsten Urteil ist der Instanzenweg in diesem Fall erschöpft. Bayer bleibt nur die Möglichkeit, auch diesen Fall vor den US Supreme Court zu bringen. Ansatzpunkt dafür wäre, dass das Gericht auch den Strafschadenersatz zuerkannte, obwohl es diese Form von Schadenersatz im Bundesstaat Washington gar nicht gibt. Die Klägerseite hatte sich daher auf Missouri-Recht berufen, dem Firmensitz der einstigen Monsanto. Denn die Klagen richten sich gegen den US-Konzern, den Bayer 2018 übernommen hatte.

Bayer beruft sich darauf, dass das Urteil gegen die US-Verfassung verstoße. Unternehmen aus anderen Bundesstaaten, die in Washington tätig seien, würden benachteiligt, lautet die Begründung. Nach den Angaben schlossen sich drei von neun Richtern am Washington Supreme Court der Argumentation von Bayer an.

Mit Blick auf die anhängigen Klagen im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Glyphosat wartet Bayer auf eine Entscheidung des Obersten US-Gerichts, ob dieses die Klage annimmt oder nicht. Im Sommer hatte der Supreme Court die US-Regierung eingeschaltet und um eine Empfehlung des Generalstaatsanwalts, der die US-Regierung beim Supreme Court vertritt, gebeten. Aufgrund des Shutdowns verzögert sich der Prozess.