Finanzaufsicht BaFin rügt Baywa
Finanzaufsicht BaFin rügt Baywa
Finanzaufsicht rügt Baywa
BaFin: Finanzierungsrisiken fehlen im Geschäftsbericht 2023 – PwC hatte Testat erteilt
jh München
Die Baywa hat in ihrem Geschäftsbericht für 2023 ihre Aktionäre im Unklaren über die Finanzierungsrisiken des Unternehmens gelassen. Das ist das Ergebnis einer vor knapp einem Jahr von der Finanzaufsicht BaFin angeordneten Prüfung dieses Jahresabschlusses. Der Fehlerbericht lässt sich auch als Rüge für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) interpretieren, die dem Abschluss ein uneingeschränktes Testat erteilt hatte.
Inzwischen ermittelt in diesem Zusammenhang die Staatsanwaltschaft München gegen ehemalige Vorstände des Münchner Agrar- und Baustoffhandelskonzerns. Davon hatte der Aufsichtsratsvorsitzende Gregor Scheller auf der Hauptversammlung der Baywa Ende August berichtet.
Banken zu Verzicht bereit
Die BaFin moniert insbesondere, dass die Baywa im Lagebericht die Bedingungen eines Milliardenkredits eines Bankenkonsortiums unerwähnt gelassen hatte. Damit hat sie nach Einschätzung der Aufsicht gegen Anforderungen des Handelsrechts verstoßen. Von dem Konsortialkredit hatte die Baywa Ende 2023, wie die BaFin mitteilt, 1,75 Mrd. der 2 Mrd. Euro in Anspruch genommen. Die Banken hätten die sofortige Rückzahlung verlangen können, da das Unternehmen die Bedingungen für das Darlehen nicht erfüllte.
Dass es nicht dazu kam, lag daran, dass die Kreditgeber von Ende Juli 2023 bis Ende desselben Jahres auf die Einhaltung der Vorgaben verzichteten. Dabei ging es um eine festgelegte „Interest Cover“, die den Zinsaufwand ins Verhältnis zum operativen Ergebnis (Ebit) setzt. Zudem war der Kredit an eine Untergrenze für die Eigenkapitalquote gebunden.
Konsortialkredit war gefährdet
Diese Vorgänge habe die Baywa im Lagebericht 2023 nicht erwähnt, kritisiert die BaFin. Hinzu kommt, dass am 24. März 2024, als der Jahresabschluss aufgestellt wurde, eine abermalige Aussetzung der Finanzkennzahl – ein sogenannter Waiver – „noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen“ war. Wäre es nicht zu einer neuerlichen Verzichtserklärung gekommen, hätten die kreditgebenden Banken den Konsortialkredit fällig stellen können, wie die Finanzaufsicht berichtet.
Dieses und andere Risiken für die Finanzierung des Unternehmens hat die Baywa nach Ansicht der BaFin im Lagebericht „nicht hinreichend beschrieben und ihre Bedeutung nicht hinreichend erkennbar gemacht“. Diese Risiken beziehen sich außer auf den Konsortialkredit auf eine börsennotierte Anleihe im Volumen von 500 Mill. Euro und auf Schuldverschreibungen mit kurzer Laufzeit. Diese hätten sich Ende 2023 auf 632 Mill. Euro belaufen. Sowohl für die Anleihe als auch für die Schuldverschreibungen bestand nach Einschätzung der BaFin das Risiko, dass sie bei Fälligkeit nicht hätten refinanziert werden können.
Externe Untersuchung
Aufsichtsratschef Gregor Scheller hatte auf der Hauptversammlung im August in der Frage nach der Verantwortung für die schwere Krise der Baywa die Aktionäre um Geduld gebeten. Eine vom Unternehmen in Auftrag gegebene externe Untersuchung werde noch einige Zeit dauern. Scheller, ehemals Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern, ist seit Mai 2024 Aufsichtsratschef der Baywa.