Flexible Flottengrenzwerte in der EU rücken näher

Autohersteller, die über den Flottengrenzwerten für Schadstoffe bleiben, müssen eigentlich bereits für 2025 mit Strafen rechnen. Nun wird im EU-Parlament darüber abgestimmt, ob sie etwas mehr Zeit erhalten.

Flexible Flottengrenzwerte in der EU rücken näher

Europas Autobauer können darauf hoffen, mehr Zeit zur Verfügung zu haben, um die von der EU vorgegebenen CO2-Grenzwerte einzuhalten. Denn die Verabschiedung einer entsprechenden Gesetzesanpassung ist am Dienstag einen großen Schritt näher gerückt. Das EU-Parlament stimmte dem Antrag zu, die Flottengrenzwerte im Dringlichkeitsverfahren zu behandeln. Noch in dieser Woche wird daher das EU-Parlament über die Initiative von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen abstimmen. Vieles spricht nach dem Dringlichkeits-Votum dafür, dass eine Mehrheit der Abgeordneten auch die Anpassungen am Zeitplan durchwinken werden.

Dreijahres-Zeitraum im Mittel

Aktuell legen die Vorgaben für einen Zeitraum von fünf Jahren jährliche Ziele fest, die eingehalten werden müssen. Dabei geht es um die durchschnittlichen Kohlendioxid-Emissionen von Neuwagen und Kleintransportern in der gesamten Flotte eines Herstellers. Ab diesem Jahr gilt ein Reduktionsziel von 15% per annum, verglichen mit den Werten von 2021.

Die nun vorgeschlagene Anpassung sieht vor, die Anforderungen für den Zeitraum 2025 bis 2027 zu erfüllen, indem der Ausstoß über diesen Dreijahreszeitraum gemittelt wird. Autobauer, die also über den Grenzwerten liegen, haben die Chance, in den nächsten Jahren durch ambitioniertere Absenkung der Emissionen aufzuholen – und auf diese Weise Strafzahlungen zu umgehen.

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